Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz forderte für Grund- und Hauptschullehrkräfte an Realschulen plus und Gesamtschulen seit langem nach erfolgreich abgelegter Wechselprüfung (WP) II eine zeitnahe Einweisung in das Einstiegsamt 4 (Besoldung A 13).
Im vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/18 waren insgesamt 600 Stellen (A 13) für die WP II-Absolventinnen und -Absolventen ausgewiesen, also nur 300 Stellen pro Kalenderjahr. Lange Zeit war daher zu befürchten, dass von den 600 Grund- und Hauptschullehrkräften, welche schon erfolgreich die aufwendige Wechselprüfung II hinter sich gebracht haben, nur 300 ausgewählt würden. Nun gab das Bildungsministerium bekannt, dass alle bisherigen Absolventinnen und Absolventen der Wechselprüfung II am 18. Mai 2017 in das Einstiegsamt 4 (Besoldung A 13) überführt werden.
„Gut, dass unsere Proteste und vielfältigen politischen Gespräche offensichtlich etwas bewirkt haben“, sagte Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz. „Schließlich machen die Kolleginnen und Kollegen mit Grund- und Hauptschulausbildung an Realschulen plus und Gesamtschulen einen guten Job und empfinden es deshalb völlig zu Recht als Missachtung ihrer Arbeitsleistung, wenn sie schlechter bezahlt werden als ihre Realschulkolleginnen und -kollegen.“
Nach wie vor ist die GEW Rheinland-Pfalz der Meinung, dass eine Einweisung in das Einstiegsamt 4 (Besoldung A 13) ohne jegliche Prüfungsleistung hätte erfolgen müssen, wie sie es schon seit Jahren gefordert hat. Sie sieht in der WP II eine grundsätzliche Fehlentscheidung und fordert das Minis-terium auf, dieses Verfahren zu überdenken.
Mainz, 08.02.2017