Mitbestimmung in Schulen – ein Kerngeschäft der GEW!
Die Grundlagen der Mitbestimmung in Schulen sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) geregelt.
- Die Hauptpersonalräte, die für jede Schulart getrennt gewählt werden, nehmen Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur wahr. Hauptpersonalräte sind beispielsweise zu beteiligen, wenn durch Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben des Ministeriums Auswirkungen für das Arbeitsfeld Schulen zu erwarten sind.
- Die Bezirkspersonalräte, die für jede Schulart getrennt gewählt werden, nehmen Mitbestimmungsrechte gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungdirektion (ADD) wahr. Bezirkspersonalräte sind beispielsweise in Stellenbesetzungsverfahren, bei Zuweisungen in die Studienseminare, Versetzungen oder bei Einstellungen und Eingruppierungen zu beteiligen.
- Die Örtlichen Personalräte nehmen danach Mitbestimmungsrechte gegenüber der Schulleitung wahr und vertreten gegenüber dieser die Interessen des Kollegiums oder einzelner Mitglieder des Kollegiums.
Die GEW bietet für Mitglieder in Örtlichen Personalräten regelmäßig Schulungen nach dem MoPS- Konzept an. Informationen und Auskünfte zur Arbeit der schulischen Personalräte erhalten Sie bei den Mitgliedern der GEW in den Haupt- oder Bezirkspersonalräten oder in den Geschäftsstellen der GEW.