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TVL - Inflationsausgleichsprämie Auszahlungszeitpunkt

Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf im Grundsatz gebilligt, mit dem das jüngste Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes übertragen wird. Konkret bedeutet dies eine Steigerung der Grundgehälter zum 1. November 2024 um 200 Euro sowie zum 1. Februar 2025 eine Linearsteigerung um 5,5 Prozent. Damit überträgt das Land zeit- und inhaltsgleich („1:1“) das Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023.

Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt erstmalig mit den Bezügen für März 2024. Diese und weitere Informationen können auf der Homepage des Landesamtes für Finanzen nachgelesen werden
(https://www.lff-rlp.de/startseite/aktuelles/detail/inflationsausgleich-besoldung-versorgung-und-weitere-anpassungen-aufgrund-des-entwurfes-des-landesgesetzes-zur-anpassung-der-besoldung-und-versorgung-2024-2025).“

 

Kontakt
Dr. Ehsan Braner
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon:  06131 2898821

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