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Corona-Pandemie

Land legt Hygieneplan für Schulen vor

In einem Hygieneplan-Corona, den das Land für die Schulen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht hat, werden auch Regelungen getroffen, die den Personaleinsatz von Lehrkräften mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf betreffen. Da die GEW zurzeit viele Fragen erreichen, die speziell auf diesen Sachverhalt abzielen, veröffentlichen wir im Folgenden den betreffenden Abschnitt 6 des Hygieneplans.

Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz

6. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID- 19-KRANKHEITSVERLAUF

Lehrkräfte ab 60 Jahren können auf freiwilliger Basis im Präsenzunterricht in der Schule eingesetzt werden.

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert Koch-Instituts www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html). Dazu zählen insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen wie
• Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
• chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)
• chronischen Lebererkrankungen
• Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
• Krebserkrankungen
• ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Lehrkräfte unter 60 Jahren, die an einer der genannten risikoerhöhenden Erkrankungen leiden und sich daher außer Stande sehen, im Präsenzunterricht eingesetzt zu werden, benötigen hierfür ein Attest eines niedergelassenen Arztes; dieses Attest ist der Schulleitung vorzulegen. Das Gleiche gilt, wenn nicht die Lehrkraft selbst, sondern ein im gleichen Haushalt lebendes Familienmitglied an einer solchen Erkrankung leidet.

Schwangerschaft ist ausweislich der genannten Aufstellung nicht mit einem erhöhten Risiko verbunden. Wenn sich aber gleichwohl schwangere Lehrerinnen aus Sorge um die eigene oder die Gesundheit des ungeborenen Kindes außer Stande sehen, im Präsenzunterricht eingesetzt zu werden, dann sollen Schulleitungen hierauf nicht bestehen.

Eine Schwerbehinderung allein ohne Vorliegen einer risikoerhöhenden Erkrankung bietet keinen Grund dafür, dass diese Personen nicht als Lehrkräfte im Präsenzunterricht eingesetzt werden können.

Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.