GrundschullehreInnen haben nicht nur das höchste Stundendeputat aller Schularten, sondern sie sind auch durch ständig wachsende unterrichtliche Belastungen und erzieherische Aufgaben besonders gefordert. Die tägliche Arbeit in sehr heterogenen, inklusiven und integrativen Grundschulklassen wird nicht gerecht entlohnt.
Ein Gutachten von Frau Prof. Eva Kocher weist nach, dass sachliche Begründungen für die Ungleichbezahlung ausgeschlossen werden können. In diesem Gutachten wurde die Vergleichbarkeit von Ausbildung, Arbeitsbedingungen und Anforderungen mit anderen Schularten untersucht. Frau Prof. Eva Kocher kommt in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass sich die ungleiche Bezahlung nur mit Geschlechterstereotypen erklären ließe. Folglich liege in der Ungleichbezahlung eine mittelbare Diskriminierung von Frauen.
Die GEW fordert daher eine gleiche Bezahlung (A13/E13) für gleichwertige Arbeit.
Am 25.11.2016 ruft die GEW zum „Tag der unbezahlten Arbeit“ auf. Das ist der Tag, ab dem Grundschullehrkräfte – verglichen mit ihren Kolleginnen aus den anderen Schularten - bis zum Jahresende unbezahlt arbeiten.
Auch über den Aktionstag hinaus macht sich die GEW für die Forderung nach einer gerechten Besoldung/Bezahlung stark. Beispielsweise möchte die GEW mithilfe einer Unterschriftensammlung ihrer Forderung Nachdruck verleihen. Die ungerechte Bezahlung von Grundschullehrkräften wird auch Thema des Internationalen Frauentags am 08.03.2017 in Mainz sein.