Die GEW wendet sich, egal von welcher Partei auch ausgehend, gegen die Einrichtung einer solchen Plattform und damit der Ermöglichung der Denunzierung von Lehrkräften. Denn nichts Anderes bezweckt diese Plattform. Die Schule hat den klaren Auftrag, Schülerinnen und Schülern zu kritischen und politischen Bürgern zu erziehen. Dazu gehört der kritische Umgang z.B. von Parteiprogrammen.
„In unseren Schulen stehen ausreichend demokratische Kontrollinstanzen zur Verfügung, um Beschwerden aus der Schülerschaft oder von Eltern aufzugreifen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen,“ ist der GEW-Vorsitzende Klaus-Peter Hammer überzeugt und verweist auf Vertrauenslehrkräfte, Schülervertretungen, Schulkonferenzen, Schulleitung oder Schulbehörde. Es gibt auch keinen Grund daran etwas zu ändern.
Die AfD ist ganz sicher der falsche Adressat, wenn es um Meldung und Klärung schulischer Konflikte gehe, hierfür gibt es die Schulaufsicht.
„Richtig ist, dass für Lehrkräfte bundesweit ein Neutralitätsgebot gilt. Danach ist es nicht erlaubt, Schülerinnen und Schüler im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbstständigen Urteils zu hindern," erklärt Thorsten Kind von der Rechtsstelle der GEW. Lehrkräfte sind dagegen verpflichtet, im Unterricht unterschiedliche Meinungen zu thematisieren und gelten zu lassen. Dies gehört zum demokratischen Auftrag von Schule.
Unparteilichkeit, so der Jurist, ist aber nicht zu verwechseln mit Werteneutralität. Daher ist es für Lehrerinnen und Lehrer keinesfalls verboten, sich mit Parteien und deren Programmen auch kritisch auseinanderzusetzen. Denn jede Lehrkraft hat die Pflicht, sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen und die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler im Geiste der Menschenwürde, Demokratie, Toleranz und Gleichberechtigung zu erziehen. In diesem Zusammenhang ist es selbstverständlich zulässig, Parteiprogramme und Verlautbarungen daraufhin zu untersuchen, ob verfassungsmäßige Grundwerte missachtet werden.
Für die GEW steht außer Frage, dass Lehrkräfte die Auseinandersetzung mit den ideologischen Überzeugungen der AfD sachlich zu gestalten haben und den Schülerinnen und Schülern eigene Überzeugungen nicht „überstülpen“ dürfen. Abweichende Meinungen gehören in das Unterrichtsgeschehen und müssen respektiert werden.
„Die GEW behält sich vor, sich mit juristischen und politischen Mitteln gegen die AfD-Pläne zu wehren. Wir bieten unseren Mitgliedern schon jetzt rechtliche Unterstützung an, sollten sie von Meldungen auf einer entsprechenden Plattform der AfD betroffen sein,“ erklärt Klaus-Peter Hammer. Außerdem ruft der GEW-Vorsitzende alle Lehrkräfte dazu auf, weiterhin Positionen politischer Parteien zum Unterrichtsgegenstand zu machen. So gäbe es auch genug Positionen in der AfD, die in den Unterricht gehörten.
„Wenn sich Vertreterinnen und Vertreter einer Partei rassistisch oder demokratiefeindlich äußern, muss darüber gesprochen werden. Wenn Politikerinnen und Politiker grundsätzlichen demokratischen Werten widersprechen, ist es auch Aufgabe von Schule, diese Werte zu schützen. Deshalb erachte ich eine Auseinandersetzung über Positionen der AFD sogar als dringend geboten“, ergänzt Hammer, der auch Geschichtslehrer ist.