Die umfangreiche Stellungnahme zu den Reformvorschlägen des Bildungsministeriums wurde von einem Expertenteam der GEW unter Beteiligung der Praxis erarbeitet. Im folgenden Text lesen Sie die Vorbemerkungen der Stellungnahme. Die komplette Stellungnahme der GEW sowie den Entwurf des Landesgesetzes zur Kita-Reform stehen in der Service-Box rechts als Downloads bereit. Gerne können Sie sich per Mail an gew(at)gew-rlp(dot)de mit Betreff Kita-Zukunftsgesetz zu den Vorstellungen der GEW äußern. In Kürze erfahren Sie, welche Informationsveranstaltungen und weiteren Aktivitäten die GEW plant.
Das Kindertagesstättengesetz für Rheinland-Pfalz ist seit 1991 in Kraft. Die dort und in den damit verbundenen Verordnungen vorgenommenen Regelungen sind aus heutiger Sicht veraltet. Einige Regelungen haben sich häufig als nicht sachgerecht erwiesen. Insbesondere handelt es sich dabei um die umfangreichen „Kann“-Regelungen zur Personalbemessung (siehe LVO § 2 Abs. 5).
Eine Novellierung des bestehenden Gesetzes ist überfällig. Es ist gut, dass die Landesregierung diesen Missstand im Laufe der Legislaturperiode abstellen will und entsprechend im Koalitionsvertrag festgehalten hat.
Die im Gesetzesentwurf formulierten Regelungen nehmen deutlich spürbar die Kritik des Rechnungshofes aus seinem Kommunalbericht von 2017 auf und setzen dessen zentrale Forderungen nach Vergleichbarkeit der Bedingungen in Kindertageseinrichtungen sowie die bessere Auslastung bereit gestellter Plätze um. Die vom Rechnungshof vorgebrachte Kritik am bestehenden System der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz weist die GEW Rheinland-Pfalz entschieden zurück, da sie sich lediglich auf strukturelle Bedingungen bezieht, aber die Erfordernisse bezüglich der Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen völlig außer Acht lässt. Leider gilt dies auch in wesentlichen Teilen für den vorliegenden Gesetzesentwurf.
Die GEW Rheinland-Pfalz kritisiert scharf, dass sich die dringend notwendige Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Entwurf nicht wiederfindet. Die im Entwurf angestrebte Personalbemessung orientiert sich weder an den Erfahrungen aus der Praxis, noch an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie erfährt zwar nachvollziehbar neue Bemessungsgrundlagen, bleibt aber auf etwa heutigem Stand festgeschrieben. Seit Monaten drängt die GEW Rheinland-Pfalz zusammen mit ver.di und den Kirchen darauf, dass das neue Gesetz durch die Bereitstellung von mehr Personal die Akteure vor Ort in die Lage versetzt, ihren
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag zu erfüllen.
Die GEW Rheinland-Pfalz fordert insbesondere und eindringlich deutliche Nachbesserung bei der Fachkraft-Kind-Relation.
Ein Schritt in die richtige Richtung ist die Bereitstellung von verbindlichen Stundenkontingenten für Leitungstätigkeiten und anleitende Fachkräfte. Leider bleiben in beiden Fällen die Größenordnungen deutlich hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück.
Die GEW Rheinland-Pfalz sieht es als unbedingt notwendig an, dass einige Regelungen des Entwurfes deutlich klarer gefasst oder im Rahmen von Verordnungen konkretisiert werden. Insbesondere müssen zu den Fragen der Qualifikation der Fachkräfte, der Verteilung der Sozialraum- und Entwicklungsbudgets und zur Bedarfsplanung verbindliche Regelungen geschaffen werden.
Zur Umsetzung des Kita-Zukunftsgesetzes muss die Finanzierung aus Landesmitteln nachhaltig gewährleistet sein. Des Weiteren fordert die GEW Rheinland-Pfalz die Landesregierung auf, sich zur qualitativen Weiterentwicklung des Gesetzes auf Bundesebene mit Nachdruck für eine zusätzliche Finanzierung auf Dauer (über 2022 hinaus) einzusetzen.
Die GEW Rheinland-Pfalz sieht eine große Chance vertan. An der zentralen Stelle der Fachkraft-Kind-Relation sind dringend Nachbesserungen erforderlich. In der vorliegenden Fassung kann das Gesetz insgesamt nicht positiv bewertet werden.