Dies haben wir konkret erreicht:
- Sprachförderung ist regulärer Unterricht.
- Lehrkräfte für Sprach-, Förder- und Migrant_innenunterricht sind Lehrkräfte, die Unterricht erteilen.
- Eingruppierung und Bezahlung erfolgen nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte.
Die GEW rät allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen:
- Prüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Eingruppierung (siehe Tabelle). Sprechen Sie auch Ihre Schulleitung an.
- Für alle, die bisher zu niedrig eingruppiert sind:
Beantragen Sie bei der ADD die rückwirkende korrigierende Eingruppierung nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte und die entsprechende Nachzahlung.
Lassen Sie sich dabei von Ihren Bezirkspersonalrätinnen und -räten kompetent unterstützen. GEW-Mitglieder können gerne unsere GEW-Rechtsschutzstelle kontaktieren.
Hintergrund:
Die Sprachförderlehrkräfte an den rheinland-pfälzischen Schulen wurden von der ADD bisher nicht nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert und bezahlt, weil die Sprachförderung nicht als regulärer Unterricht bzw. unterrichtliche Tätigkeit anerkannt wurde. Daher wurde bei vielen Sprachförderlehrkräften eine außertarifliche Eingruppierung arbeitsvertraglich festgelegt, die häufig erheblich unter der tariflichen Eingruppierung lag. Diese Praxis wurde von den Bezirkspersonalräten abgelehnt.
Unser Austausch mit anderen GEW-Landesverbänden und in den GEW-Bundesgremien brachte zu Tage, dass andere Bundesländer die Sprachförderung als Unterricht, der von Lehrkräften erteilt wird, anerkennen und entsprechend bezahlen (siehe auch Artikel „Lehrkräfte - dringend gesucht“ in der Ausgabe 01/2016 der E & W - Zeitschrift der Bildungsgewerkschaft GEW - auf Seite 19).
Die GEW hat diese Benachteiligung der Sprachförderlehrkräfte in Rheinland-Pfalz scharf kritisiert und von den Ministerien gefordert, die Sprachförderung als regulären Unterricht anzuerkennen und den für alle Lehrkräfte gültigen Tarifvertrag anzuwenden.
In weiteren Gesprächen konnte die GEW Frau Ministerin Reiß und Herrn Staatssekretär Beckmann überzeugen. Das Ministerium hat die ADD nun beauftragt, alle Sprachförderlehrkräfte als Lehrkräfte anzuerkennen und nach dem Tarifvertrag zu bezahlen.
Eingruppierung nach der Entgeltordnung:
Sprachförderlehrkräfte sind Lehrkräfte im Sinne des § 44 TV-L. Somit ist der Tarifvertrag EntgO-L, Abschnitt 1 oder 2, anzuwenden.
Grundschule | alle anderen Schularten | |
abgeschlossenes Lehramtsstudium (zwei Fächer) ohne Vorbereitungsdienst | E 11 | E 13 |
abgeschlossenes wiss. Hochschulstudium (Master), ein Schulfach | E 10 | E 12 |
abgeschl. Hochschulstudium (Dipl. FH oder Bachelor), ein Schulfach | E 10 | E 11 |
nicht mindestens eine der o.g. Ausbildungen | E 9 | E 10 |
Bitte beantragen Sie auch bei Ihrem Antrag auf Höhergruppierung die Überprüfung Ihrer Entgeltstufen. Pädagogische bzw. berufspraktische Tätigkeiten vor Ihrer Einstellung können zu einer höheren Stufenfestsetzung führen. In der Entgeltgruppe 11 beträgt der Unterschied zwischen Stufe 1 und 2 zurzeit 320,47 Euro monatlich.
Unsere Vertreterinnen und Vertreter in den Bezirkspersonalräten stehen Ihnen tatkräftig zur Seite!
Grundschulen: Viola Blasius-Russy, viola.blasius-russy(at)gew-rlp(dot)de
Realschulen plus: Frank Fremgen, frank.fremgen(at)gew-rlp(dot)de
Integrierte Gesamtschulen: Heribert Blume, heribert.blume(at)gew-rlp(dot)de
Berufsbildende Schulen: Sabine Weiland, sabine.weiland(at)gew-rlp(dot)de
Gymnasien: Eva Ockenfuß-Boese, eva.ockenfuss-boese(at)gew-rlp(dot)de
Förderschulen: Birgit Wolsdorfer, birgit.wolsdorfer@gew-rlp.de
Text: Sylvia Sund und Sabine Weiland
Mainz, 1. März 2016