Corona-Pandemie
GEW bemängelt ungleiche Chancen in Grundschulen
Die Fachruppe Grundschulen in der GEW hatte sich schon im Mai mit einem umfangreichen Forderungskatalog zum Schulbetrieb nach den Sommerferien an Ministerin Stefanie Hubig gewendet. "Neben Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der gesteigerten Arbeitsbelastungen durch Homeschooling und Präsenzunterricht ging es in unserem Schreiben an die Ministerin auch darum, auf die ungleiche Verteilung der Chancen von Kindern hinzuweisen, die sich während der Pandemie noch verschärft hat", erläutern Martina Krieger und Carmen Zurheide die Initiative der GEW. Jetzt ist ein Antwortschreiben der Ministerin bei der GEW eingetroffen, das die beiden GEW-Aktiven ausgewertet haben. Im Folgenden veröffentlichen wir die Kommentierung von Martina Krieger und Carmen Zurheide:
„Als Fachgruppe Grundschule haben wir auf unseren offenen Brief an Ministerin Frau Hubig von Anfang Mai zur Schulöffnung nach den Sommerferien ein ausführliches Schreiben zu unseren Forderungen erhalten. Im Folgenden sind die wichtigsten Aussagen hierzu zusammengefasst.
Das ungekürzte Schreiben kann auf der Homepage der GEW Grundschule nachgelesen werden.
Die Ministerin erwähnt das große Engagement aller Lehrkräfte und betont, dass das Wohlergehen aller Schülerinnen und Schüler und die Gewährleistung des Unterrichts für die Landesregierung höchste Priorität hat. Dies werde versucht, mit geeigneten Maßnahmen umzusetzen.
Viele KollegInnen bemängeln nach wie vor eine hohe Arbeitsbelastung durch die Doppelbelastung von Präsenzunterricht und Homeschooling.
Die Ministerin sieht zwar eine Entlastung durch Wiederholung des Lernstoffs bei der Beschulung in zwei Gruppen hintereinander, schließt aber eine Doppelbelastung durch Fernunterricht und gleichzeitigen Präsenzunterricht aus.
„Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit darf grundsätzlich nicht höher sein als im Regelbetrieb, eingeschlossen die Dienstpflichten von zu Hause aus.“
Die von der Fachgruppe eingeforderte Erhöhung einer Freistellung vom Unterricht für Schulleitungen wird abgelehnt.
Es würde zu zusätzlichen Engpässen und Belastungen an Schulen führen. „ ... Schulleitungen arbeiten professionell und engagiert und brauchen das nicht…“
Auf die Frage einer ausreichenden Personalisierung an den Schulen durch Verlängerung von Verträgen erhalten wir die Auskunft, dass Verträge von Beschäftigten nur verlängert werden, wenn weiterhin ein Befristungsgrund vorliegt, eine pauschale Verlängerung aller Verträge sei rechtlich nicht möglich. Ob Rückabordnungen von Förderschullehrkräften von Schwerpunktschulen stattfinden, entscheidet die Schulbehörde nach Bedarf.
Es wird zugesichert, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsstandards des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) ständig dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst werden.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage hält das Ministerium das Aufstellen von Plexiglaswänden am Lehrerpult für nicht erforderlich. Der Hygieneplan Corona werde kontinuierlich evaluiert. Für das neue Schuljahr liegt ein angepasster Plan vor, der in Begleitung und Beratung von Expert*innen aus dem Gesundheitsbereich erstellt wurde.
Bei einem Infektionsfall oder bestätigtem Verdachtsfall werden anlassbezogene großflächige Tests durchgeführt. Prophylaktischen Tests ohne Krankheitszeichen oder Kontakt werden als medizinisch nicht sinnvoll erachtet, da es sich um eine Momentaufnahme handele und nur scheinbar Sicherheit vermittelt würde.
Die Planung des nächsten Schuljahrs sei mit schulartbezogene Leitlinien am 30. Juni rechtzeitig erfolgt. Es sollen verschiedene Szenarien der Beschulung je nach Infektionslage von den Schulen geplant werden. Die Einbeziehung aller am Schulleben Beteiligten sei selbstverständlich und würde auf unterschiedlichen Ebenen praktiziert.
Die Fachgruppe Grundschule fragt nach geplanten Maßnahmen gegen eine drohende Chancenungleichheit
Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit seien bildungspolitische Schwerpunkt der Landesregierung, es wurden Maßnahmen umgesetzt: die Notbetreuung wurde auch für benachteiligte Kinder geöffnet und ab 4. Mai im Rahmen der Möglichkeiten verschiedene Förderangebote installiert. In den Sommerferien wurde die Sommerschule auch für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf eingerichtet. Für Feriensprachkurse wurden 60 Unterrichtseinheiten bewilligt und die finanziellen Mittel deutlich erhöht.
Auch in Coronazeiten können die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Förderung von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schüler durch das PL angenommen werden. Das BM unterstützt besonders betroffene Schulen mit dem Projekt „Schule hoch 4.“
In der konkreten Ausgestaltung zusätzlicher Angebote sind die Schulen frei, schulindividuellen, räumlichen und personellen Gegebenheiten wird Rechnung getragen.
Die Ministerin räumt ein: Durch die Kombination von Präsenzunterricht und Unterricht zu Hause haben Kinder in sozial privilegierten Familien Vorteile.
Gegen diese Bildungsungerechtigkeit und zur Weiterentwicklung digitalen Lernens will das Bildungsministerium Maßnahmen ergreifen.
Zur Anfrage im zukünftigen Umgang mit Risikogruppen erhalten wir folgende Antwort:
Es gibt keine generelle Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe mehr. Die individuelle Risikobewertung geschieht durch die behandelnden Ärzte, ein Attest ist erforderlich. Ohne Infektionsgeschehen ist der Einsatz im Präsenzunterricht generell möglich. Das Institut für Lehrergesundheit unterstützt mit individuellen Gefährdungsbeurteilungen.
Wir bedanken uns bei Ministerin Frau Dr. Hubig für die Stellungnahme zu unseren Forderungen!
Es wurden Schritte in die richtige Richtung unternommen und einige der GEW- Forderungen umgesetzt.
Die Fachgruppe Grundschule wird auch weiterhin die Arbeitsbedingungen vor Ort im Blick behalten und den Kolleg*innen in diesen Zeiten mit besonderen Herausforderungen zur Seite stehen.“
Carmen Zurheide und Martina Krieger
für die Landesfachgruppe Grundschule