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Entwurf der Landesverordnung zur Durchführung des Lehrkräfteberufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LehrBQF GRP-DVO)

Stellungnahme zum Entwurf einesr Landesverordnung zur Durchführung des Lehrkräfteberufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LehrBQFGRP-DVO)

Aktenzeichen: 710-0005#2023/0001-0901 9227

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung: Die GEW-Rheinland-Pfalz unterstützt die Bemühungen der Landesregierung, mit dieser Landesverordnung den notwendigen Rahmen zu schaffen, um auch Lehrkräfte aus Drittstaaten die Möglichkeit zu eröffnen in den Schuldienst des Landes übernommen zu werden. Insbesondere die Möglichkeit in § 6, entweder eine Eignungsprüfung abzulegen oder einen Anpassungslehrgang zu durchlaufen, sichert ein individuelles Eingehen auf die Bewerber je nach bereits vorhandener Qualifikation. Erfreulicherweise wird auch innerhalb des Anpassungslehrganges (§ 7) gezielt auf die noch fehlenden Qualifikationen eingegangen. Wir verweisen auf die individuell unterschiedlichen Betreuungsaufwände, für die in § 9 pauschal 1 ½ Stunden angerechnet werden. Im Einzelfall kann eine höhere Anrechnung erforderlich sein. Wir weisen hin auf die fehlende Beteiligung der Personalvertretung: Durch Benennung in der LVO soll gesichert werden, dass die schulischen Hauptpersonalräte sowohl bei der Feststellung des längerfristigen Bedarfs gemäß § 2 als auch bei den Auswahlgesprächen gemäß § 3 (4) beteiligt werden. Eine Beteiligung des Personalrats soll bei den Fachkolloquien § 5(2) und den Prüfungen nach § 17 erfolgen.

Mainz, 08.01.202

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15