Entwurf der Zweiten Landesverordnung zur Änderung laufbahn-, ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften für Lehrämter
Stellungnahme zum Entwurf der Zweiten Landesverordnung zur Änderung laufbahn-, ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften für Lehrämter
Schreiben des BM vom 26.11.2021, Aktenzeichen: 010-0001#2021/0008-0901 9227
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Grundsätzlich ist die längst überfällige Sondermaßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften an Realschulen plus zu begrüßen.
Ein Wechsel der Lehrämter sollte jedoch grundsätzlich nach der Ersten Staatsprüfung möglich sein und unabhängig von der Zahl der Lehramtsanwärter:innen ermöglicht werden. Dabei sind die fächerspezifischen Besonderheiten der Realschule plus zu berücksichtigen.
Es ist zu befürchten, dass sich die Situation an der RS plus ebenso prekär entwickelt wie an der Grundschule, da in absehbarer Zeit nicht genügend Lehrkräfte für die RS plus zur Verfügung stehen werden. Trotz unserer unermüdlich wiederholten Forderungen mangelt es den Realschulen plus weiterhin an personeller, sachlicher und räumlicher Ausstattung. Unsere Lehrkräfte werden gerade an den Realschulen plus durch eine immer heterogenere Schülerschaft zunehmend gefordert, wobei gleichzeitig die außerunterrichtlichen Aufgaben und Verpflichtungen stetig steigen. Deshalb ist eine Senkung des Unterrichtsdeputats unerlässlich.
Die mangelnde Attraktivität der RS plus zeigt sich ebenfalls in der geringen Anzahl der Bewerber:innen für Funktionsstellen an der RS plus, bei denen oft nur eine einzige Bewerbung vorliegt.
Mainz, 16.12.2021