Entwurf einer Vierten Landesverordnung über ausbildungs- und prüfungsrechtliche Besonderheiten für Lehrämter während der Corona-Pandemie
Stellungnahme zum Entwurf einer Vierten Landesverordnung über ausbildungs- und prüfungsrechtliche Besonderheiten für Lehrämter während der Corona-Pandemie
Schreiben des BM vom 07.06.2021, Aktenzeichen: 0341-0001#2021/0007-0901 9227
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Die GEW Rheinland-Pfalz stimmt dem Entwurf über die Vierte Landesverordnung über ausbildungs- und prüfungsrechtliche Besonderheiten für Lehrämter während der Corona-Pandemie zu und merkt folgendes an:
In der durch die Corona-Pandemie verursachten Situation ist es den Anwärterinnen und Anwärtern nicht möglich, ihre Ausbildung im regulären Modus zu absolvieren. Daher erachten wir es als richtig, dass es ihnen zumindest ermöglicht werden soll, ihre Ausbildung im vorgesehenen Zeitraum abschließen zu können. Die mögliche Reduzierung der Unterrichtsbesuche scheint daher geboten.
Dennoch bedeutet dies, dass mögliche Fortschritte der Anwärterinnen und Anwärter nicht dokumentiert werden können und ihnen somit Nachteile entstehen können. Sollte das Absolvieren des Prüfungsunterrichtes aufgrund der pandemischen Situation nicht möglich sein, ist das Absolvieren von alternativen Prüfungen (Unterrichtsprüfung) eine akzeptable Alternative. Die GEW Rheinland-Pfalz regt an, dass in einem solchen Fall auch das Absolvieren einer Fernunterrichtstunde als alternative Prüfungsleistung ermöglicht werden sollte bzw. auch weitere kreative Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen.
Im Anschluss an die Pandemie wird es wichtig sein, die Schuleinstiegsphase des aktuellen Anwärterjahrgangs gut in den Blick zu nehmen und den jungen Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Einstieg umfassen-de Unterstützung zu geben. Damit dies gut gelingen kann, müssen die Schulen zusätzliche Stundenkontingente für Teamteaching erhalten.
55116 Mainz