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Entwurf der Landesverordnung über die Sondermaßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften an Grundschulen

Stellungnahme zum Entwurf der Landesverordnung über die Sondermaßnahm von Lehrkräften an Grundschulen

Schreiben des BM vom 14.04.2020, Aktenzeichen: 010-0001#2020/0001-0901 9227

 

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt die Sondermaßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften an Grundschulen.

Mit der angestrebten Maßnahme wird ermöglicht, dass Absolventinnen und Absolventen eines lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengangs für das Lehramt an Gymnasien in den Vorbereitungsdienst für Grundschulen eingestellt werden können, falls nicht genügend Lehramtsabsolventinnen und -absolventen für das Lehramt an Grundschulen zur Verfügung stehen. Mit Bestehen der zweiten Staatsprüfung können sie in das Beamtenverhältnis für das Lehramt an Grundschulen berufen werden. Die geplante Maßnahme ist daher geeignet, um dem drohenden Mangel an ausgebildeten Grundschullehrkräften zu begegnen.

Durch die längere Dauer des Vorbereitungsdienstes (24 Monate) kann zumindest teilweise gewährleistet werden, dass fachdidaktische Inhalte, welche nicht Teil des Studiums waren, während des Vorbereitungsdienstes erworben werden können.

Es ist ebenfalls positiv zu bewerten, dass so auch Studienabsolventinnen und -absolventen des gymnasialen Lehramts, die aufgrund ihrer Fächerkombination keine guten Einstellungschancen am Gymnasium haben, eine adäquate berufliche Perspektive geboten werden kann.

Weiterhin wird durch die angestrebte Maßnahme ermöglicht, dass Lehrkräfte eines anderen Lehramts aus anderen Bundesländern, welche ihr Referendariat und 2. Staatsprüfung dort an einer Grundschule absolviert haben, in Rheinland-Pfalz in den Schuldienst an Grundschulen eingestellt werden können.

In diesem Zusammenhang bekräftigt die GEW Rheinland-Pfalz ihre Forderung nach einer Besoldung von A 13 (E 13) für Grundschullehrkräfte. Durch die gleiche Bezahlung gleichwertiger Arbeit kann die Attraktivität des Lehramts an Grundschulen gesteigert werden und es würden mehr junge Menschen von Beginn an ein Studium des Grundschullehramtes in Betracht ziehen. Dem derzeitigen Personalmangel an Grundschulen ist dauerhaft nur dann zu begegnen, wenn alle Lehrämter eine gleiche Bezahlung erhalten.

Weiterhin begrüßt die GEW Rheinland-Pfalz ausdrücklich das längst überfällige Vorhaben, durch eine Änderung des Artikel 3 § 3 (4) b) der LVO zu ermöglichen, dass zukünftig auch Personen mit zwei beruflichen Fächern in den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen in Rheinland-Pfalz aufgenommen werden können. Dadurch werden die Berufsbildenden Schulen in ihrem Bemühen unterstützt, ihren Mangel an Lehrkräften vor allem für die berufsbildenden Fächer zu verringern.

 

 

Mainz, 13.05.2020

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15