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Entwurf des Landesgesetzes zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten und zur Änderung des Landesgesetzes über das Leibnitz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation hier: Anhörung nach § 28 GGO

Stellungnahme zum Entwurf des Landesgesetzes zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten und zur Änderung des Landesgesetzes über das Leibnitz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation hier: Anhörung nach § 28 GGO

 

Schreiben des MWWK vom 13.02.2020, Aktenzeichen: 52309/45 Tgb. 1523/18

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Grundsätzliches:

Der Entwurf zielt bzgl. Der Hochschulstandorte Kaiserslautern und Landau auf ein Nebeneinander ab, weniger auf eine einheitliche Universität. Damit wiederholt die Landesregierung Fehler, die bereits bei der Universität Koblenz-Landau gemacht wurden. Auf dieser Grundlage können die Standorte nicht zu einer Einheit zusammenwachsen. Mit Ausnahme der gemeinsamen Verwaltung zeichnet sich ein dauerhaftes Nebeneinander der Hochschulstandorte Landau und Kaiserslautern ab. Ein Scheitern der Hochschulstrukturreform wird damit wahrscheinlich. Insbesondere die getrennte Studierendenschaft § 21 (4) und das weitere Bestehen der hochschuleigenen Ordnungen § 21 (5) laufen einem Zusammengehörigkeitsgefühl zuwider.

Zu den Bestimmungen im Einzelnen:

Zu Punkt D: Kosten

Die GEW Rheinland-Pfalz sieht die Mittel von 8 Mrd. Euro, die für alle drei Standorte kurz- bis mittelfristig zur Verfügung gestellt werden, in keiner Weise als ausreichend an.

An dieser Stelle seien exemplarisch die folgenden drei Punkte aufgeführt, die für die Neustrukturierung der Hochschulstandorte unabdingbar sind und Kosten in nicht unerheblicher Höhe verursachen werden:


Aufbau einer Verwaltungsstruktur

Hierbei werden Mittel für Software und räumliche Unterbringung und Ausstattung gebraucht. Für zusätzliches Personal und die Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ebenfalls finanzielle Ressourcen benötigt. Diese werden nach Schätzungen die 8 Mrd. Euro bereits übersteigen.
 

Kommunikationsentwicklung

Um ein Zusammenwachsen der Standorte Kaiserslautern und Landau zu gewährleistung, bspw. Auch durch gemeinsame Studiengänge, so sind erhebliche Investitionen in räumliche wie technische Ausstattung notwendig. Als Beispiele seien hier die Stichworte Remote Lecture Room (RLR), Remote Interactive Seminar (RIS) und digitale Prüfungen genannt.
 

Verkehrsinfrastrutkur

Auch bei der Nutzung neuester Lern- und Lehrtechnologien ist ein Pendeln von Studierenden wie Dozierenden zu einzelnen Lehrveranstaltungen unvermeidbar. Notwendig ist hier die Schaffung einer Verkehrsinfrastruktur zwischen dem Campus Kaiserslautern und dem Campus Landau, die das Erreichen des jeweils anderen Campus innerhalb von 50 Minuten gewährleistet. Eine Möglichkeit wäre die Schienenanbindung der Standorte. Zudem muss insbesondere auch Kosten für den persönlichen Transport der Dozierenden bzw. Angehörigen der Universität berücksichtigt werden (für die Studierenden sind diese durch das Studiticket abgedeckt).
 

Zu § 3 (3) Zusammensetzung der Senatsausschüsse

Die in § 3 (3), Satz 1 genannte Zahl der Mitglieder der Senatsausschüsse ist von 11 auf 12 zu erhöhen. Ebenso soll die Mitgliederzahl in den Gruppen nach § 37 (2), Satz 1, Nr. 2-4 um jeweils eins erhöht werden. So stehen den 6 Mitgliedern der Gruppe nach § 37 (2), Satz 1, Nr. 1 HochSchG auch 6 Mitglieder der Gruppen nach § 37 (2), Satz 1, Nr. 2-4 gegenüber. Sollte eine professorale Mehrheit als notwendig erachtet werden, so ist die Gruppe der Professoren auf 7 zu erhöhen.

Der Senatsauschuss besteht nach § 3 (1), Nr. 1 aus 18 Mitgliedern. Auch hier sind drei Mitglieder der Gruppen nach § 37 (2), Satz 1, Nr. 2-4 in den Senatsausschuss zu entsenden. Somit steht einer professoralen Mehrheit (ohne Hochschulleitungen) von Professoren eine nicht-professorale Gruppe von 9 Mitgliedern gegenüber (anstatt 6 Mitgliedern).
 

Zu § 21 (5)

Der Absatz ist zu ergänzen um den folgenden Text:

Solange sie nicht durch gemeinsame Ordnungen ersetzt worden sind.

 

 

Mainz, 04.03.2020

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15