Schreiben des BM vom 16.05.2019, Aktenzeichen: 9216 – Tgb.Nr. 1290/19
Stellungnahme zum Entwurf der zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter
Schreiben des BM vom 16.05.2019, Aktenzeichen: 9216 – Tgb.Nr. 1290/19
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Die GEW begrüßt die Planungen, den bislang im Lehramtsstudium der romanischen Sprachen spätestens vor Aufnahme des lehramtsspezifischen Schwerpunktes Gymnasien geforderten Nachweis des Latinums durch in das Studium integrierte, passgenaue Module mit Lateininhalten zu ersetzen.
Durch die Neuerungen wird gewährleistet, dass die Studierenden die tatsächlich für das Studienfach notwendigen Kenntnisse erlangen. Zeitaufwändige Lateinkurse können entfallen und die Studierenden werden in die Lage versetzt, flexibler sowie gewinnbringender internationale Studienangebote zu nutzen. Positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass die rheinland-pfälzischen Hochschulen, durch den Wegfall der Konkurrenzsituation zu anderen Bundesländern, keine Abwanderungen von Französisch-, Spanisch- und Italienischstudent*innen mehr befürchten müssen. Dies sichert langfristig auch die Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz mit Lehrkräften dieser Fächer.
Die geplanten Änderungen ermöglichen es, in diesem Punkt den Ansprüchen des Studiums in der heutigen Zeit zu entsprechen.
Allerdings sollte der Verordnungsgeber als einer der Akteure im Bologna-Prozess in Artikel 2 Abs. 2, Satz 2 das Wort „Lehrveranstaltung“ durch das Wort „Module“ ersetzen.
Darüber hinaus möge der Gesetzgeber sicherstellen, dass
Mainz, 13.06.2019