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Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung von Besonderem Landesdatenschutzrecht an die Verordnung (EU) 2016/ 679

Stellungnahme zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung von Besonderem Landesdatenschutzrecht an die Verordnung (EU) 2016/ 679

 

Schreiben des MDI vom 19.03.2018, Aktenzeichen: 08 81:3P   7.3

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt den o.g. Entwurf zur Kenntnis. Die GEW spricht sich gegen die in Artikel 2 und 3 aufgeführten Änderungen aus (näheres s.u.).

Zu den weiteren Änderungen nimmt die GEW im Wesentlichen zu den Inhalten folgender Artikel Stellung:
Art. 2, 3, 5, 16, 19, 21, 26, 27, 32, 33, 34, 35.

Artikel 2: Änderung des Landesbeamtengesetzes
§ 92 Abs. 2 u. 3 neu streichen!
Abs. 2 u. 3 alt erhalten! Abs. 4 neu anfügen!
§ 93 Abs. 1 neu streichen!
Abs. 1 alt erhalten!
Abs. 2 neu streichen!
Abs. 3 alt streichen!
Abs. 3 neu anstelle von Abs. 2 alt!
Abs. 5 neu anfügen!

Artikel 3: Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes
§ 71 Abs. 3: Die alte Formulierung soll erhalten bleiben!

Artikel 5:Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes
Zustimmung!

Artikel 16: Änderung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit
Zustimmung!

Artikel 19: Änderung des Schulgesetzes
Zustimmung!

Artikel 21: Änderung des Hochschulgesetzes
Zustimmung!

Artikel 26: Änderung der Laufbahnverordnung
Zustimmung!

Artikel 27: Änderung der EU-Lehrämter-Anerkennungsverordnung
Zustimmung!

Artikel 32: Änderung der Übergreifenden Schulordnung
Zustimmung!

Artikel 33: Änderung der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen
Zustimmung!

Artikel 34: Änderung der Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen
Zustimmung!

Artikel 35: Änderung der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
Zustimmung!

 

Mainz, 06.04.2018

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15