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Entwurf einer Landesverordnung zur Studienakkreditierung hier: Anhörung gemäß §§ 31, 28 GGO

Stellungnahme zum Entwurf einer Landesverordnung zur Studienakkreditierung hier: Anhörung gemäß §§ 31, 28 GGO

 

Schreiben des MWWK vom 20.02.2018, Aktenzeichen: 15423 – Tgb.Nr. 2049/17

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

zu § 8 Abs. 5 (Leistungspunktesystem)

Die GEW kritisiert die vorgesehene Regelung. Sie fordert für alle Lehrämter ein 10-semestriges Studium im Umfang von 300 ECTS-Punkten. Aus unserer Sicht ist sofort bei Beendigung des Hochschulstudiums der vollwertige Hochschulabschluss (Master of Education) zu vergeben, so wie dies in früheren Jahren mit dem Ersten Staatsexamen der Fall war. Denn der Hochschulabschluss muss nach unserer Auffassung auch zu einer anschließenden wissenschaftlichen Tätigkeit befähigen, da nicht alle Hochschulabsolvent*innen nach der universitären Ausbildung in den Schuldienst eintreten möchten. Dass diese derzeit in den meisten Lehrämtern gezwungen sind, bis zum Erhalt ihres Hochschulabschlusses den schulischen Vorbereitungsdienst im zeitlichen Umfang eines halben bzw. eines ganzen Jahres zu besuchen, halten wir, zumal in Anbetracht des Mangels an Ausbildungsplätzen, nicht für sachgerecht.

 

zu § 12 (Schlüssiges Studiengangskonzept und adäquate Umsetzung)

Die GEW beobachtet mit Sorge, dass das modularisierte System der Studiengänge in der Vergangenheit zu einer Verschulung der universitären Bildung geführt hat, die den Studierenden zu wenige Freiräume lässt. So wurden von Universitäten inzwischen sogar Stundenpläne ausgegeben. Starre Vorgaben und fehlende Wahlmöglichkeiten innerhalb der Lehrveranstaltungen stehen den Zielen, wie sie in § 11 Abs. 1 aufgeführt sind, entgegen. Denn sie führen zu immer weniger Selbstständigkeit und reflektiertem Verhalten. Zwar wird den Studierenden eine Vielfalt von Lehr- und Lernformen angeboten, doch sind diese i.d.R. fest verbunden mit spezifischen Veranstaltungen.

Stattdessen fordert die GEW echte Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des eigenen Studiums. Innerhalb des Akkreditierungsverfahrens ist deshalb darauf zu achten, dass tatsächlich Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

 

zu § 25 (Zusammensetzung des Gutachtergremiums)

Dass ausgerechnet bei Studiengängen, die die Befähigung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt vermitteln, die Vertretung aus der beruflichen Praxis durch eine Vertretung der für das Schulwesen zuständigen Obersten Landesbehörde ersetzt werden soll, lehnt die GEW ab! Eine Vertretung aus der beruflichen Praxis gewährleistet die Fachlichkeit, die über theoretische Kenntnisse und Erfahrungen hinausgeht. Sie kann die Anforderungen an die Lehrkräfte in der Praxis mit den inhaltlichen-fachlichen Anforderungen des Studiums abgleichen und die Passgenauigkeit bzw. die Aktualität und den Aufbau der Studiengänge fachlich beurteilen.

Die GEW fordert deshalb als Vertretung aus der beruflichen Praxis - so wie in den übrigen Studiengängen auch - nur echte Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis zuzulassen: Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Fachleiterinnen und Fachleiter aus den Studienseminaren.

 

Mainz, 19.03.2018

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15