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Verwaltungsvorschrift Mobilitäts- und Verkehrserziehung

Stellungnahme zur Verwaltungsvorschrift Mobilitäts- und Verkehrserziehung

Schreiben des BM vom 29.11.2016, Az.: 9425 B - 1

Die GEW nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

 

Grundsätzliche Veränderung in der VV:

Die VV ist umfassend und wird als Querschnittsthema verstanden, sowohl in der übergeordneten Zu-ständigkeit als auch durch kompetenzorientierte Betrachtungsweise. Der Inklusion wird zwar fachbe-grifflich Rechnung getragen, es fehlen allerdings Hinweise zum inkludierten Umgang mit einzelnen As-pekten zur Verkehrserziehung.

 

Zu den einzelnen Aspekten des Entwurfs:

 

Zu 1.4. 1 bis 1.4.3.

Wir schlagen vor, diese Punkte zu streichen, da die Inhalte bei den einzelnen Schulstufen explizit erwähnt werden.

Ggf. sind dort die erforderlichen Angaben (GAmtsblatt) zu ergänzen.

 

Zu 1.5

Umweltschonende Aspekte sollten hier in besonderer Weise Beachtung finden und erwähnt werden.

 

Zu 2.2

Hilfreich, wäre es, die Arbeitsgrundlagen an dieser Stelle eindeutig zu benennen.

 

Zu 6.2

Zusatz beim zweiten Spiegelstrich…

Die Schulwegsicherung bedarf in einem besonderen Maße der Beachtung behindertengerechter Ausge-staltung.

 

Aus Sicht der GEW Rheinland-Pfalz sollte der Entwurf wie oben vorgeschlagen überarbeitet werden.

 

 

 

 

Mainz, 23.01.2017

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
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Telefon:  06131 28988-15