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GEW zum Hygieneplan Corona für die rheinland-pfälzischen Schulen: Nachbesserungen erforderlich

Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt die Erstellung eines Hygieneplans Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz als erste Orientierung in Fragen von Hygiene und Infektionsschutz.

Der Entwurf ist im Hinblick auf schulartspezifische Aspekte leider noch rudimentär und nachbesserungsbedürftig. Daher kritisiert die GEW, dass der Entwurf bereits am Freitag vorab an Schulen geleitet wurde und seither auch auf den Seiten des SWR abrufbar ist, was bedauerlicher Weise zu unnötigen Irritationen geführt hat.

„Es ist erkennbar“, so Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz, „dass bei den aufgeführten und nachvollziehbaren Maßnahmen die Schulleitungen besonders belastet sein werden. Dies gilt insbesondere für kleine Grundschulen und Förderschulen, aber auch für die sehr heterogenen und meist großen Systeme der Berufsbildenden Schulen, die durch ihre kurzen Bildungsgänge den Unterricht mit viel mehr Klassen und der entsprechend hohen Anzahl anstehender Prüfungen wieder hochfahren sollen.“

Es müsse dringend dafür Sorge getragen werden, dass Schulleitungen mehr als bisher entlastet werden, um die notwendige Zeit zu haben, die von ihnen geforderten Konzepte für ihre Schulen zu entwickeln und die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen umzusetzen.

Die GEW fordert deshalb für die Zeit der Corona-Pandemie, Schulleitungen gänzlich von ihrer Unterrichtsverpflichtung zu befreien.

„Bei all den vorgestellten Regelungen bleibt ungeklärt“, so Hammer weiter, „welche Personen eine Schule betreten dürfen und welche nicht. Um unnötigen Publikumsverkehr zu vermeiden, wäre klarzustellen, dass beispielsweise Eltern nur nach vorheriger Terminvereinbarung das Schulgebäude betreten dürfen. Entsprechende Festlegungen gäben den Schulleitungen die notwendige Handlungssicherheit.“

Bei den Vorgaben für die regelmäßige Reinigung der Schulen müsse gewährleistet sein, dass diese täglich stattfindet. Bei größeren Systemen sei ggf. eine täglich mehrmalige Wischdesinfektion nötig. „Von vielen Schulen wissen wir, dass ihre Schulträger ein feuchtes Wischen der Räumlichkeiten nicht mehr täglich vorsehen. Auch das Abwischen von Tischen und Oberflächen findet häufig gar nicht mehr statt. Das bleibt unerledigt oder wird nicht selten von Lehrkräften übernommen. Um die Erledigung der wegen Corona unverzichtbaren Reinigungsarbeiten sicherzustellen, müssen die aktuell vorgesehenen Zeitkontingente für das Reinigen der Schulgebäude deutlich nach oben angepasst werden“, so Hammer. In diesem Zusammenhang sei eine Verständigung mit den Schulträgern bezüglich der gründlichen Reinigung von Schulgebäuden ein gutes Zeichen. „Die GEW erwartet, dass die Schulträger ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und der Aufgabe auch durch eine Erhöhung der Putzintervalle nachkommen, und wo nötig durch die Einstellung zusätzlichen Reinigungspersonals.“

In Fragen der Belüftung von Schulen seien einige Regelungen nicht umsetzbar. In vielen Schulen können Fenster in den Klassenräumen nicht vollständig geöffnet werden. Diese Räume könnten aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht für den Unterricht genutzt werden.

Hilfreich ist, dass eine klare Definition der Risikogruppen vorgenommen wurde, damit Orientierung herrscht, welche Personen im Unterricht eingesetzt werden können und welche nicht.

Die GEW kritisiert, dass Lehrkräfte sich selbst um einen entsprechenden Mundschutz kümmern sollen. „Wir erwarten, dass die Schulträger, die für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülern notwendigen Masken zur Verfügung stellen.“

Fragen in Bezug auf den geeigneten Bustransport, insbesondere in Kleinbussen, sind hinsichtlich des Abstandsgebots nicht zufriedenstellend geklärt. Hier fordert die GEW klare Regelungen und entsprechende Kontrollen zur Einhaltung.

„Für alle Beteiligten stellt die Corona-Pandemie eine ungewohnte Situation dar. Gegenseitiges Verständnis und der regelmäßige Austausch mit den Betroffenen sind deshalb dringend notwendig. Die GEW appelliert, die erforderlichen Maßnahmen mit allen Beteiligten fortwährend zu evaluieren, weiterzuentwickeln und praxistauglich auszugestalten“, so Hammer abschließend.

 

 

Mainz, 21. April 2020

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15