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GEW zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen: "Das Bildungsministerium betreibt Schönfärberei"

Die Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz ist auch in diesem Jahr ein Thema, das zu einer kontroversen Diskussion über die Aussagekraft der Statistik des Bildungsministeriums führt. Auch dieses Mal bezieht sich das Ministerium auf die Zahlen aus der Septemberstatistik. Die GEW Rheinland-Pfalz hat hierbei ein wachsames Auge. Auch 2016 weichen die vom Ministerium veröffentlichten Zahlen im erheblichen Maße von den Berichten aus den Bezirkspersonalvertretungen der ADD und den eigenen Erhebungen der Bildungsgewerkschaft ab.

"Es wird wiederum deutlich, dass es in Fragen statistische Zahlen unterschiedliche Interpretationsspielräume gibt", so der GEW-Vorsitzende Klaus-Peter Hammer. "Bei aller erkennbarer Anstrengung des Bildungsministeriums angesichts steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen ist die Unterrichtsversorgung an den rheinland-pfälzischen Schulen nicht 'das Gelbe vom Ei'", so der Landesvorsitzende der GEW Rheinland-Pfalz.

Nach eigenen Erhebungen der Bildungsgewerkschaft liegt das Unterrichtsdefizit bei Grundschulen bei -1,0 %, bei Realschulen plus mit FOS bei -3,6 %, bei Realschulen plus bei -1,7 %, bei IGS bei -2,2 %, bei Gymnasien bei -3,0 % und bei Förderschulen bei -3,7 % .

Somit kann nicht von einer deutlichen Verbesserung der Unterrichtsversorgung gesprochen werden. "Die Sparpolitik des Landes erweist sich hier wiederum als Hemmschuh. Die Leidtragenden sind diejenigen, die an der Basis ihre Arbeit erbringen müssen und deren Belastung jährlich größer wird. Es wird Zeit, dass dem Bildungsministerium die Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, damit es grundlegende Weichen für eine bessere Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz stellen kann.

Die Verantwortlichen der Ampel-Koalition sind nun in der Pflicht ihre Hausaufgaben zu machen und für ausreichend Personal an den rheinland-pfälzischen Schulen zu sorgen, " so der Landesvorsitzende weiter. Die Erhebungen der Statistik basieren auf den "Endgültigen Gliederungsplänen", die von jeder einzelnen Schule des Landes im September an die Schulfachreferate der ADD versandt werden. In der ADD werden diese Gliederungspläne einen Monat geprüft und dann komplett an das Bildungsministerium weitergeleitet.

Im Gegensatz zu den "Vorläufigen Gliederungsplänen" im März eines jeden Jahres werden die "Endgültigen Gliederungspläne" vor Versenden an das Bildungsministerium den Bezirkspersonalräten nicht zur Information vorgelegt.

Dies bedeutet: Die Zahlen des Bildungsministeriums und nicht die der Schulen erhalten die Bezirkspersonalräte erst im Dezember; und zwar dann, wenn die Zahlen im Ministerium entsprechend verarbeitet wurden.

Durch diese Systematik entziehen sich die nun veröffentlichten Zahlen jeglicher Kontrolle und führen vermutlich zu den besseren Zahlen des Bildungsministeriums, die an den betreffenden Schularten oft zur Verwunderung führen, da man andere Zahlen hatte.

So gibt es Beispiele, wie das Bildungsministerium anders interpretiert. Der GEW sind derzeit folgende Informationen bekannt, die die Schwerpunktschulen betreffen:

Erstes Beispiel: Berechnung des Bedarfs an Pädagogischen Fachkräften

Durch eine Veränderung der Berechnung wird der Personalbedarf der Schulen folgendermaßen verringert: Laut der Verwaltungsvorschrift für Pädagogische Fachkräfte wird der Bedarf an Pädagogischen Fachkräften (PF) an Schwerpunktschulen mit dem Faktor 1,2 - bezogen auf den Bedarf an Förderschullehrkräften - errechnet. D.h. für eine Förderschullehrkraft mit 27 Lehrerwochenstunden wird den Schwerpunktschulen eine PF mit 33 Lehrerwochenstunden berechnet (27 mal 1,2 ergibt ca. 33). Diesen Faktor hat nun das Ministerium verändert:

Es gilt der Faktor 1,07.

Beispiel: An einer Schwerpunktschule arbeiten zwei Pädagogische Fachkräfte statt Förderschullehrkräften im inklusiven Unterricht. Anstatt mit 66 Stunden gehen sie nun mit 58 Stunden in die Statistik ein. Das verringert das "Soll" einer Schule, d.h. das, was der Schule an Stunden zusteht. Da sie jedoch tatsächlich 33 Stunden in die Schule einbringen, vergrößert sich das errechnete "Ist" der Schule, d.h. das, was an der Schule an Stunden zur Verfügung steht.

Der Unterschied zwischen "Soll" und "Ist" wird verringert.

Beispiel: Defizit an Grundschul-Schwerpunktschulen Die Berechnung der zugewiesenen Förderschullehrkräfte orientiert sich zum Einem an dem Ausbaugrad der Schwerpunktschulen und zum Anderem an der Anzahl der zu fördernden Integrationskinder. Hinzu kommen weitere Zuweisungsstunden aufgrund von besonderen Belastungen, besonderen Konzepten usw.

Diese zusätzlichen Zuweisungsstunden von Förderschullehrkräften werden nun der Versorgung der Grundschulen mit Grundschulpersonal zugerechnet, so dass sich auch hier ein besseres Ergebnis ergibt.

Konkret: Einer Schwerpunktschule stehen aufgrund des Ausbaugrades und der Anzahl der Integrationskinder 54 Förderschullehrkraftstunden zu. Zur inklusiven Arbeit hat diese Schule ein besonderes Konzept entwickelt und zudem liegt diese Schule in einem sozialen Brennpunkt. Dafür stehen ihr weitere 16 Förderschullehrkraftstunden zu. Dies ergibt im Soll der Schule 70 Stunden.

Die zusätzlichen 16 Stunden werden nun in der Statistik auf den Grundschulbedarf übertragen und verringern dort das Defizit.

Aus Sicht der GEW wird so Stellenabbau betrieben, ohne dass es in der Statistik zur Unterrichtsversorgung sichtbar wird. Und dies an Schulen, an denen die Arbeitsbelastungen der Kolleginnen und Kollegen vielerorts schon seit Jahren extrem hoch sind.

Klaus-Peter Hammer abschließend: "Der GEW ist sehr daran gelegen, Transparenz bezüglich der Unterrichtsversorgung in Rheinland-Pfalz herzustellen. An den genannten Beispielen wird deutlich, dass sich durch geschickte Interpretation der Statistik die Unterrichtsversorgung der Schulen besser darstellen lässt als sie ist."

 

Mainz, 01.12.2016

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15