Zum Inhalt springen

25.11.2016 - Tag der unbezahlten Arbeit für Grundschullehrer_innen

Ab dem 25.11.2016 arbeiten Grundschullehrer_innen bis zum Ende des Jahres unentgeltlich, ver­gleicht man ihren Verdienst mit dem Verdienst der Lehrkräfte an allen anderen rheinland-pfälzi­schen Schularten.

Während beamtete Lehrkräfte an Realschulen plus, Gymnasien, berufsbildenden Schulen und För­derschulen der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet sind, müssen sich Grundschulleh­rer_innen mit der Besoldungsgruppe A 12 zufriedengeben. Auch tarifbeschäftigte Grundschul­lehrkräfte trifft die ungleiche Bezahlung. Nach geltendem Tarifvertrag werden sie mit E 11 zwei Tarifgruppen niedriger eingruppiert als Lehrkräfte weiterführender Schulen. Die Einkommens­differenz beträgt für Be­amt_innen sowie Tarifbeschäftigte monatlich mehrere hundert Euro und zwar über das gesamte Berufsleben hinweg mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ruhestandbezüge.

"Grundschullehrkräfte unterliegen einer finanziellen Ungleichbehandlung, die sich durch die ge­samte berufliche Laufbahn zieht. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf. Diese Ein­kommensdiskriminierung muss überwunden werden", so der GEW Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer.

Nach Ansicht der GEW unterscheiden sich die Lehrämter weder in Verantwortung und Anforde­run­gen noch in der Qualität der Ausbildung, so dass die Entgeltungleichheit ungerechtfertigt ist. "Wir gehen davon aus, dass die Ungleichbehandlung am Geschlecht anknüpft, denn die Grund­schule ist die Schulform mit dem weitaus höchsten Frauenanteil im Kollegium", so Klaus-Peter Hammer weiter. Die Rechtsprofessorin Dr. Eva Kocher kommt in einem Gutachten zum gleichen Schluss: Sie spricht von einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Bezah­lung von Grundschullehrkräften.

Das Gutachten belegt: Das Grundschullehramt hat sich in den letzten Jahren erheblich verän­dert. Das gilt sowohl für das Studium als auch für die Anforderungen in der Berufsausübung. Nennens­werte Unterschiede zu anderen Lehrämtern wurden nicht festgestellt. Die niedrigere Eingruppie­rung mit Unterschieden im Studium oder mit unterschiedlichen Anforderungen zu rechtfertigen, ist also überholt und ungerechtfertigt.

"Die Zeit, in der eine kürzere fachhochschulähnliche Ausbildung an einer pädagogischen Hoch­schule für die Arbeit an Grundschulen ausreichte, ist lange vorbei. Heute wird ein Masterab­schluss und das 2. Staatsexamen erwartet, wie auch bei Lehrkräften der Sekundarstufe I und II. Man braucht somit für beide Tätigkeiten eine gleichwertige Ausbildung", erläutert Frauke Gütz­kow, Mitglied im Ge­schäftsführenden Bundesvorstand der GEW.

"Es droht ein dramatischer Fachkräftemangel an rheinland-pfälzischen Grundschulen", warnt Car­men Zurheide, Sprecherin der GEW-Fachgruppe Grundschulen und Mitglied im Bezirksper­sonalrat Grundschulen. "Schon heute können wir nicht alle offenen Stellen mit ausgebildeten Grundschul­lehrkräften besetzen. Im Gegenteil: Eine große Anzahl von Vertretungslehrkräften an Grundschulen sind mittlerweile Aushilfskräfte, die nicht für die Grundschule qualifiziert sind. Und das Problem beginnt bereits in der Ausbildung: Aufgrund der Besoldungsunterschiede entscheiden sich immer mehr Lehramtsstudierende für ein Studium in einem besser bezahlten Lehramt."

"Es besteht erheblicher Handlungsbedarf", stellt Klaus-Peter Hammer fest. "Soll die Wertschät­zung der Arbeit von Grundschullehrkräften mehr als nur ein Lippenbekenntnis sein, muss die Landesre­gierung Maßnahmen zur Aufwertung des Grundschullehramtes in Angriff nehmen. Die Nachwuchs­gewinnung für unsere Grundschulen kann nur dann erfolgreich sein, wenn das Grundschullehramt gegenüber anderen Lehrämtern gleichgestellt wird und zwar im Sprachge­brauch und in der Be­zahlung der Beschäftigten."

 

Mainz, 25.11.2016

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15