Ab dem 25.11.2016 arbeiten Grundschullehrer_innen bis zum Ende des Jahres unentgeltlich, vergleicht man ihren Verdienst mit dem Verdienst der Lehrkräfte an allen anderen rheinland-pfälzischen Schularten.
Während beamtete Lehrkräfte an Realschulen plus, Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderschulen der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet sind, müssen sich Grundschullehrer_innen mit der Besoldungsgruppe A 12 zufriedengeben. Auch tarifbeschäftigte Grundschullehrkräfte trifft die ungleiche Bezahlung. Nach geltendem Tarifvertrag werden sie mit E 11 zwei Tarifgruppen niedriger eingruppiert als Lehrkräfte weiterführender Schulen. Die Einkommensdifferenz beträgt für Beamt_innen sowie Tarifbeschäftigte monatlich mehrere hundert Euro und zwar über das gesamte Berufsleben hinweg mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ruhestandbezüge.
"Grundschullehrkräfte unterliegen einer finanziellen Ungleichbehandlung, die sich durch die gesamte berufliche Laufbahn zieht. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf. Diese Einkommensdiskriminierung muss überwunden werden", so der GEW Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer.
Nach Ansicht der GEW unterscheiden sich die Lehrämter weder in Verantwortung und Anforderungen noch in der Qualität der Ausbildung, so dass die Entgeltungleichheit ungerechtfertigt ist. "Wir gehen davon aus, dass die Ungleichbehandlung am Geschlecht anknüpft, denn die Grundschule ist die Schulform mit dem weitaus höchsten Frauenanteil im Kollegium", so Klaus-Peter Hammer weiter. Die Rechtsprofessorin Dr. Eva Kocher kommt in einem Gutachten zum gleichen Schluss: Sie spricht von einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Bezahlung von Grundschullehrkräften.
Das Gutachten belegt: Das Grundschullehramt hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Das gilt sowohl für das Studium als auch für die Anforderungen in der Berufsausübung. Nennenswerte Unterschiede zu anderen Lehrämtern wurden nicht festgestellt. Die niedrigere Eingruppierung mit Unterschieden im Studium oder mit unterschiedlichen Anforderungen zu rechtfertigen, ist also überholt und ungerechtfertigt.
"Die Zeit, in der eine kürzere fachhochschulähnliche Ausbildung an einer pädagogischen Hochschule für die Arbeit an Grundschulen ausreichte, ist lange vorbei. Heute wird ein Masterabschluss und das 2. Staatsexamen erwartet, wie auch bei Lehrkräften der Sekundarstufe I und II. Man braucht somit für beide Tätigkeiten eine gleichwertige Ausbildung", erläutert Frauke Gützkow, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand der GEW.
"Es droht ein dramatischer Fachkräftemangel an rheinland-pfälzischen Grundschulen", warnt Carmen Zurheide, Sprecherin der GEW-Fachgruppe Grundschulen und Mitglied im Bezirkspersonalrat Grundschulen. "Schon heute können wir nicht alle offenen Stellen mit ausgebildeten Grundschullehrkräften besetzen. Im Gegenteil: Eine große Anzahl von Vertretungslehrkräften an Grundschulen sind mittlerweile Aushilfskräfte, die nicht für die Grundschule qualifiziert sind. Und das Problem beginnt bereits in der Ausbildung: Aufgrund der Besoldungsunterschiede entscheiden sich immer mehr Lehramtsstudierende für ein Studium in einem besser bezahlten Lehramt."
"Es besteht erheblicher Handlungsbedarf", stellt Klaus-Peter Hammer fest. "Soll die Wertschätzung der Arbeit von Grundschullehrkräften mehr als nur ein Lippenbekenntnis sein, muss die Landesregierung Maßnahmen zur Aufwertung des Grundschullehramtes in Angriff nehmen. Die Nachwuchsgewinnung für unsere Grundschulen kann nur dann erfolgreich sein, wenn das Grundschullehramt gegenüber anderen Lehrämtern gleichgestellt wird und zwar im Sprachgebrauch und in der Bezahlung der Beschäftigten."
Mainz, 25.11.2016