GEW fordert Besoldungsanpassung für rheinland-pfälzische Beamt:innen
GEW fordert Besoldungsanpassung für rheinland-pfälzische Beamtinnen und Beamte
Gewerkschaft sieht großen Handlungsbedarf, um dringend benötigte Lehrkräfte im Land zu halten
Unter den verbeamteten Lehrkräften des Landes rumort es. Seitdem die hessische Landesregierung angekündigt hat, dass sie ihre Beamtinnen und Beamten besser bezahlen will, nimmt die Unzufriedenheit an der Besoldungspolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung zu. So erhielt die GEW in den letzten Wochen zahlreiche Schreiben, in denen sich u.a. angehende Lehrkräfte über die Benachteiligungen auf ihre Besoldung im Vergleich zum Land Hessen beschweren.
„Rheinland-Pfalz muss aufpassen, dass ihm nicht gut ausgebildete Fachkräfte in benachbarte Bundesländer abwandern,“ warnt Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW in Rheinland-Pfalz. Die Unterschiede in der Besoldungshöhe seien schon jetzt eklatant und führten in der Folge nicht nur zu extremer Unzufriedenheit, sondern auch zu konkreten Überlegungen von Lehrkräften, lieber in Hessen oder in Baden-Württemberg zu arbeiten, das heißt abzuwandern. Verschärfend kommt aus Sicht der GEW hinzu, dass spezifische rheinland-pfälzische Regelungen, wie etwa die Kostendämpfungspauschale, mit der das Land seine Beamtinnen und Beamten an den Gesundheitskosten beteiligt, weitere Nachteile für die Betroffenen bringen. GEW-Chef Hammer sagt: „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf und fordern die Landesregierung auf, diese Kritik ernst zu nehmen. Das Land sollte analog der hessischen Regelung verfahren, die eine Erhöhung der Besoldung vorsieht, um konkurrenzfähig zu bleiben. Dies ist dringend notwendig, damit von Rheinland-Pfalz ausgebildete und dringend benötigte Lehrkräfte ihren Dienst in unserem Bundesland beginnen und auch bleiben. Ein ‚Weiter so, es ist ja alles nicht so schlimm‘, ist aus Sicht der GEW nicht mehr zu akzeptieren“, so der Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer.
Bei Rückfragen steht Ihnen der Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer zur Verfügung unter:
E-Mail: klaus-peter.hammer@gew-rlp.de Mobil: 0151/52582408
Mainz, 27.10.2022
55116 Mainz