Tarifabschluss Sozial- und Erziehungsdienst
Regenerationstage jetzt beantragen
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei den Kommunen haben schon in diesem Jahr Anspruch auf zwei Arbeitstage Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts. Der Anspruch auf die sogenannten Regenerationstage vermindert sich entsprechend, wenn die wöchentliche Arbeitszeit an weniger als fünf Tagen in der Woche erbracht wird. Die Regenerationstage sind spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt der Gewährung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Für das laufende Jahr sind die Tage am besten sofort, spätestens aber bis Ende November zu beantragen.