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Notbetreuung in den Schulferien

Freiwilligkeit und Gesundheitsschutz unerlässlich

Die GEW Rheinland-Pfalz unterstützt den Appell von Bildungsministerin Hubig, nach dem sich Lehrkräfte freiwillig für die Notbetreuung während der Osterferien melden sollen. Dabei müssten aber wichtige Voraussetzungen beachtet werden, sagte der GEW-Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer: „Für die Weiterführung der Notbetreuung auch während der Osterferien sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen, die Freiwilligkeit der Lehrkräfte und besondere Vorkehrungen des Gesundheitsschutzes aller Betroffenen. Risikogruppen und Beschäftigte, die selbst Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen haben, sollen ausgenommen bleiben.“

Hammer bedankte sich zugleich bei den Lehrkräften, Pädagogischen Fachkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern für deren großes Engagement. Damit die Belastung auf möglichst viele Schultern verteilt wird, sei es zwingend notwendig, dass die Perso­nalräte zusammen mit den Schulleitungen Regelungen über den Einsatz an den Schulen während der Fe­rien vereinbarten. Gerade in kleinen Systemen, in denen es immer dieselben Personen seien, die belastet würden, müssten Lösungen gefunden werden. Hierbei müsse auch die Entlastung der Schulleitungen be­sonders in den Blick genommen werden, die in den letzten Wochen sehr stark beansprucht gewesen wären.