Die Anforderungen an die Lehrkräfte und der damit verbundene Stress in der Schule nimmt nicht ab. Im Gegensatz dazu erfahren viele Lehrkräfte, wenn sie sich dem 60. Lebensjahr nähern, dass der Berufsalltag zunehmend mehr Kräfte verzerrt.
Das Modell der Altersteilzeit für beamtete Lehrerinnen und Lehrer hat sich in diesem Zusammenhang als fließender Übergang in den Ruhestand trotz der damit verbundenen finanzieller Einbußen bewährt. Für viele Lehrkräfte, die sich mit dem Gedanken tragen, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, entstehen durch die Verlängerung Fragen wie „Gelten die alten Regelungen weiter? Gibt es neue Bedingungen? Was muss ich bei der Antragsstellung berücksichtigen?“
Diesen Fragen wird Dieter Ross, Leiter der Rechtsschutzabteilung der GEW, nachgehen. Eingeladen dazu sind alle beamteten Lehrkräfte, die 56 Jahre und älter sind und damit für die Altersteilzeit infrage kommen. Natürlich sind auch jüngere Kolleginnen und Kollegen herzlich willkommen. Anmeldungen erfolgen über die Mail-Adresse: heribert.blume(at)gew-rlp.de .