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Besoldungsanpassung ab 01.07.2019

5,2% mehr für Beamtinnen und Beamte!

Die GEW sieht die Besoldungsanpassung und Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes als einen wichtigen Schritt.

Am 2. März 2019 haben sich die DGB-Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auf ein Tarifergebnis geeinigt. Die Tarifbeschäftigten der Länder (mit Ausnahme Hessens, das der TdL nicht angehört und eine eigene Regelung umsetzt) erhalten

  • rückwirkend zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um ein Gesamtvolumen von 3,2 %
  • zum 1. Januar 2020 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um ein Gesamtvolumen von 3,2 %
  • zum 1. Januar 2021 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um ein Gesamtvolumen von 1,4 %

Dieses Ergebnis wird auf die Beamt*innen des Landes übertragen.

Zusätzlich erhalten die Beamt*innen 2% zum 1. Juli 2019 und weitere 2% zum 1. Juli 2020.

Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 33 Monate.  

Hintergrund:

Mit der Änderung des Grundgesetzes trat mit Wirkung zum 1. September 2006 die sogenannte „Föderalismusreform 1“ in Kraft. Mit der Grundgesetzänderung sollte den Ländern im Bereich der Gesetzgebungskompetenz mehr Gestaltungsspielraum gewährt werden. Das hatte jedoch zur Folge, dass die Besoldungsentwicklung für die Beamt*innen in Rheinland-Pfalz im Ländervergleich schlecht abschneidet. Das führt in einem Bundesland wie Rheinland-Pfalz zu einem Fachkräftemangel, da viele Beamt*innen aufgrund der besseren Besoldung in die benachbarten Bundesländer abwandern. Die Besoldung rangiert in Rheinland-Pfalz im Vergleich mit den anderen Bundesländern schon sehr lange auf den hintersten Plätzen.

Das Land hat seine Besoldungspolitik unter dem Druck des Deutschen Gewerkschaftsbundes und seiner Mitgliedsgewerkschaften überdacht und bereits im Sommer 2018 angekündigt, die Bezüge der Beamt*innen in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils zwei Prozent zum 01.07.2019 und zum 01.07.2020 anzuheben. Diese Anpassung war überfällig, da die Besoldung in den Jahren 2012 bis 2015 lediglich um ein Prozent angehoben wurde. Dies hatte in Rheinland-Pfalz zu einem spürbaren Besoldungsrückstand, Fachkräftemangel und zu Abwanderungsbewegungen in umliegende Bundesländer geführt. Es musste dringend gehandelt werden. Rheinland-Pfalz soll durch die Anpassungen bis zum Jahresende 2020 im Besoldungsvergleich von Bund und Ländern einen Platz im Mittelfeld erreichen. Das macht den öffentlichen Dienst attraktiver und ist eine gute Entwicklung für das Land.

  • Eine Information des Vorstandsbereiches Tarif- und Beamtenpolitik der GEW Rheinland-Pfalz