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Corona-Pandemie

GEW fordert mehr Corona-Tests in Schulen

Die GEW fordert das Bildungsministerium im Hinblick auf das nächste Schuljahr auf, erheblich mehr Corona-Tests in den Bildungseinrichtungen durchzuführen. Außerdem müsse das Personal in Schulen aufgestockt werden, damit bessere individuelle Förderung stattfinden und versäumte Lerninhalte nachgeholt werden können, sagte Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz, anlässlich einer Pressekonferenz, zu der die Bildungsgewerkschaft eingeladen hatte. Die GEW legte einen umfangreichen Forderungskatalog vor, den wir im Folgenden abdrucken.

// Forderungskatalog der GEW Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die Schulöffnungen nach den Sommerferien //

Grundsätzliche Bemerkungen

1.) Die GEW Rheinland-Pfalz sieht die Notwendigkeit einer Rückkehr zu einem möglichst regulären Schulbetrieb. Hierdurch kann das Recht auf Bildung für alle Schülerinnen und Schüler am bes­ten umgesetzt werden. Sollte die Corona-Pandemie dies nicht zulassen, müssen Szenarien ent­wickelt werden, die es den Schulen ermöglichen, diesen Anspruch entsprechend umsetzen zu können.

Der Wegfall der Abstandsregelung von 1,5 m ist nur solange zu verantworten, wie das Infektionsgeschehen dies zulässt. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss bei allen Entscheidungen handlungsleitend sein. Er ist die Voraussetzung dafür, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen ihren Präsenzunterricht wieder aufnehmen können.

Die Corona-Krise verstärkt die Schwächen des unterfinanzierten Bildungssystems. Das Recht auf Bildung sollte allen politisch Handelnden ein großes Anliegen sein. Die notwendigen kom­pensatorischen Unterstützungsmaßnahmen benötigen mehr Personal für multiprofessionelle Teams und kleinere Klassen.

Aufgrund des fehlenden Präsenzunterrichts in den letzten Monaten sind bei einigen Schüler*innen Defizite entstanden, die die Heterogenität der Klassen im neuen Schuljahr erheblich verstärkt. Deshalb sind gezielte Förderungsmöglichkeiten mit zusätzlichem Personal in kleine­ren Lerngruppen dringend notwendig.

2.) Wenn ein regulärer Unterricht nicht stattfinden kann und wenn aufgrund von Corona-Verdachtsfällen oder bestätigten Corona-Fällen die Schule oder Teile der Schule zeitlich befris­tet geschlossen werden, dürfen Unterrichtsausfälle nicht dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler Nachteile haben. Die Lehrkräfte müssen die Flexibilität haben, den Umfang der Unter­richtsinhalte und Leistungsmessung entsprechend anzupassen. Für solche Fälle müssen auch Konzepte für einen ausschließlichen Fernunterricht entwickelt werden.

Die GEW fordert:

  • Eine erhebliche Aufstockung des Personals durch Schaffung von zusätzlichen Planstellen zur Verbesserung der individuellen Förderung, für besonderen Unterstützungsbedarf und das Nachholen versäumter Lerninhalte.
  • Eine deutlich erhöhte Personalzuweisung und den weiteren Ausbau der Vertretungsreserve, um bei der zu erwartenden saisonalen Zunahme von Krankheitsfällen (v.a. Infektionen, Erkäl­tungen) die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können.
  • Darüber hinaus zusätzliche flexible Finanzmittel für die Schulen, um weiteres pädagogisches Personal temporär einstellen zu können.
  • Neben dem Klassenunterricht die uneingeschränkte Wiederaufnahme der im Stundenplan vorgesehenen Differenzierungsgruppen, Wahlpflichtfächer und Kurse.
  • Eine Präzisierung zum Umgang bzw. Einsatz der zur Risikogruppe gehörenden Kolleg*innen unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um Planungssicherheit für die Kolleg*innen und die Schulen herzustellen.
  • Den Einsatz geeigneter Testverfahren (z.B. Schnelltests) und die Entwicklung einer Teststra­tegie für Schulen.
  • Die Beauftragung von Hygieneteams an Schulen zur Umsetzung der Hygienevorschriften an Schulen.
  • Weitere Investitionen in die digitale Grundausstattung an Schulen sowie breitgefächerte und mehr Fortbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich ab sofort. Dazu gehört auch die Ausstat­tung aller Schüler*innen und Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten.
  • Die zügige Einführung des „Schulcampus“ und der Plattform „BigBlueButton“ bis zum Beginn des Kalenderjahres 2021.
  • Die Entwicklung eines für alle Schulen geltenden Lüftungskonzeptes.
  • Die Ausstattung aller Schulen mit geeigneten Desinfektionsmitteln.
  • Auf die Corona-Krise angepasste Reinigungspläne.
  • Eine einheitliche Regelung bzw. eine Klärung bezüglich der Leistungsmessung und -beurteilung im Fernunterricht.
  • Eine besondere Berücksichtigung und Förderung sozial benachteiligter Schüler*innen sowie von Schüler*innen, die aus Krankheitsgründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen kön­nen und damit verbunden die Ausweitung entsprechender Unterstützungssysteme.
  • Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht, Darstellendem Spiel und Musikunterricht (Gesangprofile, Bläser- und Bandklassen).
  • Geeignete Maßnahmen, wie längerer Unterrichtsausfall bei 1- bis 2-jährigen Bildungsgängen in berufsbildenden Schulen kompensiert werden kann.
  • Für die Förderschulen mit den Schwerpunkten ganzheitliche- und/oder motorische Entwick­lung, dass spezielle Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zügig entwickelt und mit den Schulen kommuniziert werden.

Mainz, 29.06.2020