Corona-Pandemie
GEW fordert mehr Corona-Tests in Schulen
Die GEW fordert das Bildungsministerium im Hinblick auf das nächste Schuljahr auf, erheblich mehr Corona-Tests in den Bildungseinrichtungen durchzuführen. Außerdem müsse das Personal in Schulen aufgestockt werden, damit bessere individuelle Förderung stattfinden und versäumte Lerninhalte nachgeholt werden können, sagte Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz, anlässlich einer Pressekonferenz, zu der die Bildungsgewerkschaft eingeladen hatte. Die GEW legte einen umfangreichen Forderungskatalog vor, den wir im Folgenden abdrucken.
// Forderungskatalog der GEW Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die Schulöffnungen nach den Sommerferien //
Grundsätzliche Bemerkungen
1.) Die GEW Rheinland-Pfalz sieht die Notwendigkeit einer Rückkehr zu einem möglichst regulären Schulbetrieb. Hierdurch kann das Recht auf Bildung für alle Schülerinnen und Schüler am besten umgesetzt werden. Sollte die Corona-Pandemie dies nicht zulassen, müssen Szenarien entwickelt werden, die es den Schulen ermöglichen, diesen Anspruch entsprechend umsetzen zu können.
Der Wegfall der Abstandsregelung von 1,5 m ist nur solange zu verantworten, wie das Infektionsgeschehen dies zulässt. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss bei allen Entscheidungen handlungsleitend sein. Er ist die Voraussetzung dafür, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen ihren Präsenzunterricht wieder aufnehmen können.
Die Corona-Krise verstärkt die Schwächen des unterfinanzierten Bildungssystems. Das Recht auf Bildung sollte allen politisch Handelnden ein großes Anliegen sein. Die notwendigen kompensatorischen Unterstützungsmaßnahmen benötigen mehr Personal für multiprofessionelle Teams und kleinere Klassen.
Aufgrund des fehlenden Präsenzunterrichts in den letzten Monaten sind bei einigen Schüler*innen Defizite entstanden, die die Heterogenität der Klassen im neuen Schuljahr erheblich verstärkt. Deshalb sind gezielte Förderungsmöglichkeiten mit zusätzlichem Personal in kleineren Lerngruppen dringend notwendig.
2.) Wenn ein regulärer Unterricht nicht stattfinden kann und wenn aufgrund von Corona-Verdachtsfällen oder bestätigten Corona-Fällen die Schule oder Teile der Schule zeitlich befristet geschlossen werden, dürfen Unterrichtsausfälle nicht dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler Nachteile haben. Die Lehrkräfte müssen die Flexibilität haben, den Umfang der Unterrichtsinhalte und Leistungsmessung entsprechend anzupassen. Für solche Fälle müssen auch Konzepte für einen ausschließlichen Fernunterricht entwickelt werden.
Die GEW fordert:
- Eine erhebliche Aufstockung des Personals durch Schaffung von zusätzlichen Planstellen zur Verbesserung der individuellen Förderung, für besonderen Unterstützungsbedarf und das Nachholen versäumter Lerninhalte.
- Eine deutlich erhöhte Personalzuweisung und den weiteren Ausbau der Vertretungsreserve, um bei der zu erwartenden saisonalen Zunahme von Krankheitsfällen (v.a. Infektionen, Erkältungen) die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können.
- Darüber hinaus zusätzliche flexible Finanzmittel für die Schulen, um weiteres pädagogisches Personal temporär einstellen zu können.
- Neben dem Klassenunterricht die uneingeschränkte Wiederaufnahme der im Stundenplan vorgesehenen Differenzierungsgruppen, Wahlpflichtfächer und Kurse.
- Eine Präzisierung zum Umgang bzw. Einsatz der zur Risikogruppe gehörenden Kolleg*innen unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um Planungssicherheit für die Kolleg*innen und die Schulen herzustellen.
- Den Einsatz geeigneter Testverfahren (z.B. Schnelltests) und die Entwicklung einer Teststrategie für Schulen.
- Die Beauftragung von Hygieneteams an Schulen zur Umsetzung der Hygienevorschriften an Schulen.
- Weitere Investitionen in die digitale Grundausstattung an Schulen sowie breitgefächerte und mehr Fortbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich ab sofort. Dazu gehört auch die Ausstattung aller Schüler*innen und Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten.
- Die zügige Einführung des „Schulcampus“ und der Plattform „BigBlueButton“ bis zum Beginn des Kalenderjahres 2021.
- Die Entwicklung eines für alle Schulen geltenden Lüftungskonzeptes.
- Die Ausstattung aller Schulen mit geeigneten Desinfektionsmitteln.
- Auf die Corona-Krise angepasste Reinigungspläne.
- Eine einheitliche Regelung bzw. eine Klärung bezüglich der Leistungsmessung und -beurteilung im Fernunterricht.
- Eine besondere Berücksichtigung und Förderung sozial benachteiligter Schüler*innen sowie von Schüler*innen, die aus Krankheitsgründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können und damit verbunden die Ausweitung entsprechender Unterstützungssysteme.
- Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht, Darstellendem Spiel und Musikunterricht (Gesangprofile, Bläser- und Bandklassen).
- Geeignete Maßnahmen, wie längerer Unterrichtsausfall bei 1- bis 2-jährigen Bildungsgängen in berufsbildenden Schulen kompensiert werden kann.
- Für die Förderschulen mit den Schwerpunkten ganzheitliche- und/oder motorische Entwicklung, dass spezielle Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zügig entwickelt und mit den Schulen kommuniziert werden.
Mainz, 29.06.2020