Sehr geehrte Frau Ministerin Vera Reiß
die Frage der gerechten Besoldung an den Schulen beschäftigt unsere Gewerkschaft und die Kolleg_innen seit vielen Jahren. Die Besoldungsunterschiede der Lehrämter sind nach beamtenrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Diese beziehen sich auf rein formelle beamtenrechtliche Aspekte; berücksichtigen hierbei allerdings nicht, das, was die Kolleg_innen vor Ort tagtäglich leisten und wofür sie sich bewährt haben. Die Kolleg_innen z.B. an der Realschule plus leisten täglich die gleiche Arbeit, es werden die gleichen Schüler_innen an der gleichen Schule unterrichtet, dennoch gibt es hierfür aber eine unterschiedliche Besoldung, die sich allein nach dem einmal erworbenen Lehramt orientiert.
Seit der Einrichtung der Realschule plus hat sich die Frage der ungleichen Besoldung bei gleicher Arbeit zugespitzt. Die GEW hat schon seit Jahren auf die Ungerechtigkeithingewiesen, dass Hauptschullehrkräfte für die gleiche Arbeit wie Realschullehrkräfte, weniger verdienen. Wir hatten die Landesregierung deshalb schon mehrfach aufgefordert, diese Ungerechtigkeit durch entsprechende unbürokratische Regelungen zu beseitigen. So wäre es möglich gewesen, z.B. durch einen Stufenplan den Einkommensunterschied zwischen Haupt-und Realschullehrkräften zu überwinden, zumal die Anzahl der Personen überschaubar ist, da es bedingt durch die Lehrkräftebildungsreform keine neuen Hauptschullehrkräfte mehr gibt.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom letzten Jahr zur Frage der ungleichen Besoldung an der Realschule plus, wurde das Land Rheinland-Pfalz dazu aufgefordert, nun entsprechende Regelungen zu treffen, um die Umstiegsprüfung für Hauptschullehrkräfte zum Lehramt Realschule plus zu erleichtern. Dieses Urteil bezieht sich auf rein formaljuristische Aspekte. Die Gleichwertigkeit der Arbeit vom Hauptschullehrkräften und Realschullehrkräften wird jedoch nicht in den Blick genommen. Somit ist auch mit diesem Urteil für die Hauptschulkolleg_innen nicht viel gewonnen, da sie für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer Arbeit eine wie auch immer geartete Prüfung ablegen müssen, um damit zu belegen, dass sie für eine Arbeit, die sie eh schon tagtäglich leisten, geeignet seien.
Die betroffenen Kolleg_innen fühlen jedoch dadurch ihre Arbeitsleistung gering geschätzt und sich persönlich zurückgesetzt, ja zutiefst gekränkt. Einer Kollegin, einem Kollegen ist es nicht zuzumuten, nach langjähriger, nach jahrzehntelanger Arbeit in der Praxis, eine wie auch immer geartete Umstiegsprüfung zu bewältigen, damit ihre Qualifikation nachgewiesen werden kann.
Es liegt in Ihrer Hand, sehr geehrte Frau Ministerin, eine Regelung zu finden, die über die Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts hinaus geht, um für die besoldungsmäßige Gleichwertigkeit dieser Arbeit auf unbürokratischen Wege zu sorgen. Allein die Frage der Bewährung könnte z.B. über die Zeit der Tätigkeit festgestellt werden.
Der Weg zur gleichen Besoldung über die Umstiegsprüfung hat noch weitere Hürden. Nach bestandener Prüfung hat man keinen automatisierten Anspruch auf eine entsprechende Planstelle als Realschulpluslehrkraft. Nur durch ein Bewerbungsverfahren kann die angestrebte Besoldung erreicht werden. Auchmüssen hierfür zusätzliche Planstellen geschaffen werden.
Unser Appell an Sie, als verantwortliche Ministerin ist: Ersparen Sie den Hauptschullehrkräften den umständlichen Weg der Umstiegsprüfung. Diese haben durch jahrelange Arbeit mehr als bewiesen, dass sie qualifizierte Lehrkräfte sind. Schaffen Sie eine unbürokratische Möglichkeit zu einer gleichen Besoldung für Haupt-und Realschullehrkräfte. Die Finanzmittel zur Schaffung entsprechender Planstellen können dafür verwandt werden, durch die Zahlung von pensions-, bzw. rentenrelevanten Zulagen auf unbürokratischem Weg zur Besoldungsgerechtigkeit diesbezüglich führen.Dieser Weg ist aus Sicht der GEW gangbar.
Gerne stehen wir für erörternde Gespräche zur Verfügung.