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Geplantes Weiterbildungsgesetz

„Jetzt nachbessern!“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorgelegt. Der DGB und die GEW fordern in einer Stellungnahme Verbesserungen.

Ein echtes Weiterbildungsgesetz muss die Defizite in den institutionellen, finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Voraussetzungen für gutes Lehren und Lernen verbessern, so die GEW. (Foto: Pixabay / CC0)

Angesichts von Strukturwandel und Fachkräftemangel hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Mitte Januar ein Weiterbildungsgesetz angekündigt. Es sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte künftig während ihrer Berufslaufbahn in bezahlte Bildungszeit gehen können. Der DGB und die GEW kritisieren, dass die vorgelegten Instrumente im derzeitigen Referentenentwurf nicht ausreichen.

Defizite endlich verbessern

„Der Begriff ‘Weiterbildungsgesetz’ ist irreführend, da der vorgelegte Entwurf nur die Förderung von Aus- und Weiterbildung im Blick hat,“ erklärt Ralf Becker, GEW-Vorstandsmitglied für berufliche Bildung und Weiterbildung.

Ein echtes Weiterbildungsgesetz müsse die Defizite in den institutionellen, finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Voraussetzungen für gutes Lehren und Lernen in der Weiterbildung endlich verbessern, so Becker weiter. Dies fordert die GEW schon seit längerem.

Echte Ausbildungsgarantie einführen!

Insbesondere bei den vorgelegten Regelungen zu einer „Ausbildungsgarantie“ sehen die Gewerkschaften dringenden Nachbesserungsbedarf. Es fehlt eine echte Ausbildungsgarantie mit einem individuellen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz.

„Die Pandemie hat die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für junge Menschen nochmals deutlich verschlechtert. Wir fordern deshalb eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie, die mit einem individuellen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz für diejenigen verbunden ist, die nicht in eine betriebliche Ausbildung eingemündet sind“, so Ralf Becker.

Echten Freistellungsanspruch einführen

Zudem muss die mit dem Gesetz angekündigte Bildungszeit um einen echten Freistellunganspruch für die Beschäftigten ergänzt werden. „Vor allem Geringverdienende müssen stärker gefördert werden, wenn sie eine Weiterbildung beginnen. Damit Geringverdienende die Bildungszeit und Bildungsteilzeit besser in Anspruch nehmen können, müsse die Einführung eines Mindestbetrags der Lebensunterhaltsförderung geprüft werden“, so Becker weiter.

Nachbesserungen bei Qualifizierungsgeld

Problematisch ist auch die aktuelle Ausgestaltung des Qualifizierungsgeldes. Im Verhältnis zu §82 SGB III neu sind die Fördervoraussetzungen deutlich voraussetzungsvoller, die Förderung aber nur in begrenzten Fällen attraktiv(er). Hier besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.

Förderdauer ausweiten

Zudem sollte die Förderdauer ausgeweitet werden: Keine Qualifizierungsmaßnahme darf mehr daran scheitern, dass die Förderung nicht bis zum Ende gesichert ist. Die Förderung sollte sich daher grundsätzlich an der Länge der gewählten Qualifizierungsmaßnahme orientieren, damit auch berufliche Neuorientierungen und Umschulungen ermöglicht werden.

Die gewerkschaftliche Stellungnahme ist in voller Länge hier nachzulesen.

Mitte Januar hieß es, das Weiterbildungsgesetz solle in den nächsten Wochen im Bundeskabinett beschlossen werden. Derzeit stocken die Pläne nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur allerdings noch in der Ressortabstimmung. Das Finanzministerium habe „aus haushaltspolitischen Gründen Vorbehalt gegen das Weiterbildungsgesetz eingelegt“.