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Mindestlohn Weiterbildung

Fast 18 Prozent mehr Lohn

GEW und ver.di haben sich mit dem Arbeitgeberverband Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) auf deutliche Steigerungen beim Mindestlohn für die pädagogischen Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche geeinigt.

Der Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche, den die Gewerkschaften vor zehn Jahren durchgesetzt haben, hat sich bewährt. (Foto: IMAGO/blickwinkel)

In nur vier Verhandlungsrunden haben Gewerkschaften und Arbeitgeber eine Einigung erzielt. Die kumulierte Erhöhung des Mindestlohns für die Laufzeit des Tarifvertrages bis Ende 2026 beträgt 17,8 Prozent.

Im Einzelnen sieht die Tarifeinigung folgende Schritte vor: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2023 und 2024 um jeweils 4,0 Prozent, Anfang 2025 um weitere 4,25 Prozent und schließlich mit dem Jahresbeginn 2026 noch einmal um 4,5 Prozent. Damit wird das Mindestmonatsgehalt eines Vollzeitbeschäftigten bei einer 39-Stunden-Woche ab 2026 in der Gehaltsgruppe 1 um 519 Euro und in der Gehaltsgruppe 2 um 536 Euro über dem heutigen liegen. Ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann!

Der Antrag der Gewerkschaften auf Allgemeinverbindlicherklärung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor. Wenn das BMAS den Tarifvertrag Mindestlohn Weiterbildung für allgemeinverbindlich erklärt hat, wird die ausgehandelte Tariferhöhung in allen Betrieben der beruflichen Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II und III angewendet. Ab Januar 2023 werden damit rund 32.000 Beschäftigte, die in dem Bereich arbeiten, von dem höheren Gehalt profitieren.

Blick zurück: zehn Jahre Mindestlohn

Seit 2012 gilt der Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung nach SGB II und III. Die öffentlich geförderte berufliche Weiterbildung qualifiziert im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Arbeitssuchende in allen relevanten Feldern für den Arbeitsmarkt. Der Mindestlohn, den die Gewerkschaften vor zehn Jahren durchgesetzt haben, hat sich als wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung und -steigerung in der Weiterbildungsbranche bewährt und sichert dem pädagogischen Personal einen garantierten Mindestverdienst, der weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Die Lohnuntergrenze hat dem Preis- und Lohndumping, das vor Einführung des Mindestlohns in diesem Bereich der geförderten Weiterbildung weit verbreitet war, Grenzen gesetzt. Mit dem aktuellen Tarifabschluss steigt der Mindestlohn in der Weiterbildung bis 2026 im Vergleich zu 2012 um 65,5 Prozent im Westen und um 85,4 Prozent im Osten.

Für weitere Verbesserungen kämpfen

Trotz des guten Tarifabschlusses liegen die Gehälter der Beschäftigten in der Weiterbildung aber immer noch zwischen 20 und 30 Prozent unter denen vergleichbarer Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. Zudem gilt der Mindestlohn nicht für alle Beschäftigten in dem Bereich, sondern nur für die pädagogischen Fachkräfte. Ein Großteil der Beschäftigten hat also immer noch keinen tarifvertraglichen Schutz.

Um angemessene Löhne und insgesamt gute Arbeitsbedingungen in der Weiterbildungsbranche flächendeckend zu erreichen und den immer größer werdenden Fachkräftemangel durch Abwanderung in andere Bildungsbereiche zu stoppen, müssen wir zusammen weiterkämpfen. Es bedarf gesetzlicher Regelungen, die den Wettbewerb unter den Trägern nicht über den Preis, sondern über die Qualität steuern. Die Gewerkschaften können nur gemeinsam mit den Beschäftigten die Arbeitsbedingungen verbessern, sei es in Haustarifverträgen oder in einem Branchentarifvertrag.

Zusätzlich zu höheren Gehältern bedeutet das unter anderem eine verbindliche Obergrenze der wöchentlichen Unterrichtsstunden, geregelte Vor- und Nachbereitungszeiten sowie klare Eingruppierungsregelungen. Vor diesem Hintergrund ist klar: Es braucht Tarifverträge, die Bezahlung und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten in der Weiterbildung umfassend regeln. Je mehr Kolleginnen und Kollegen sich organisieren und engagieren, desto mehr können die Gewerkschaften für sie durchsetzen.