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25 Jahre Bildungsfreistellungsgesetz - DGB will mehr Flexibilität!

Das Bildungsfreistellungsgesetz ist in Rheinland-Pfalz nun seit 25 Jahren in Kraft. Dietmar Muscheid, Vorsitzender des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, zieht ein positives Fazit:

„In einer immer komplexer werdenden Welt kann die persönliche Bildung nicht mit dem Schulabschluss enden. Das Bildungsfreistellungsgesetz schafft die notwendigen Räume zur persönlichen Weiterbildung. Werden mit der Weiterbildung Fachkompetenzen erworben, dann profitieren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Betriebe gleichermaßen davon. Mit dem Besuch von Weiterbildungsangebote zur politischen Bildung, wird darüber hinaus die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger gestärkt, wovon die ganze Gesellschaft profitiert. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass auch die Betriebe ihren Teil zur Weiterbildung im Land beitragen. Leider machen nur etwa zwei Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Gebrauch von ihrem gesetzlichen Anspruch auf Bildungssonderurlaub. Hier sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Kammern, die Ministerien, aber auch die Gewerkschaften gefordert, die Werbetrommel für die Bildungsfreistellung noch stärker zu rühren.“

Muscheid lobt, dass bei der letzten Überarbeitung des Gesetzes auch den Auszubildenden in Rheinland-Pfalz ein Anspruch auf fünf Tage Freistellung jährlich zur Weiterbildung eingeräumt wurde. Zudem begrüßt er die Anhebung der Mittel für die Weiterbildung durch das Land, was zu einer Ausweitung des Angebots geführt habe. Er bemängelt jedoch, dass die Bezahlung in der Erwachsenenbildung in der Regel noch immer sehr schlecht und die Referentinnen und Referenten oftmals prekär beschäftigt seien. Zudem wirbt Muscheid für mehr Flexibilität in der Handhabung des Gesetzes, beispielsweise durch die Anerkennung von Weiterbildungsangeboten in Teilzeit.