
Aufgrund der Corona-Pandemie haben Träger von Integrationskursen, Berufssprachkursen und anderen Deutschkursen den Unterrichtsbetrieb teilweise oder komplett einstellen müssen. Damit ist für viele der dort beschäftigten Lehrkräfte das vertraglich zugesicherte Einkommen weggebrochen, was teilweise in existenzbedrohende Situationen geführt hat. Denn Honorarlehrkräfte werden in der Regel ausschließlich für tatsächlich geleistete Unterrichtsstunden bezahlt. Die Bezahlung ist dabei so schlecht, dass normalerweise niemand davon Rücklagen bilden konnte.
„Die betroffenen Personen unterrichten beispielsweise in Kursen für Deutsch als Fremdsprache sowie in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, nehmen also wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahr. Ziel muss es nun sein, die Förderprogramme der Corona-Krise schnell für Honorarlehrkräfte zu öffnen“, forderte Hammer.
„Der Ausfall ihrer Kurse hat dazu geführt, dass Honorarlehrkräfte unverschuldet in eine existenzgefährdende Notlage geraten sind. Ihre Einkommen liegen ohnehin im Bereich der Armutsgrenze, da sie als Solo-Selbständige ihre Sozialversicherungsbeiträge allein bezahlen müssen“, führte Hammer weiter aus. Als letzte Möglichkeit bliebe ihnen derzeit nur das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Dies müsse verhindert werden.
Mainz, 07.04.2020