Was ich als ÖPR wissen sollte - und immer schon wissen wollte
Schulung zur Unterstützung für Örtliche Personalräte
Das Landespersonalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz ist die Arbeitsgrundlage für den ÖPR. Die Aufgaben erstrecken sich von guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Dienststelle bis hin zur Mitbestimmung in allen sozialen und dienstlichen Angelegenheiten.
Der ÖPR hat eine besondere Rechtstellung u.a. bei der Einhaltung des Dienstweges und der Weisungsbefugnis der Dienststellenleitung. Es gibt eine (Teil-)Freistellung vom Unterricht und besondere Schutzmaßnahmen bei Abordnung oder Versetzung. Der ÖPR bestimmt bei Einstellungen und Verträgen, insbesondere bei der Eingruppierung Beschäftigter nach TV-L, mit. Der ÖPR kann Dienstvereinbarungen mit der SL abschließen.
- Termin
- - Uhr
- Veranstaltungsort
-
Dorfgemeinschaftshaus "Et Reffjen"
Friedhofsallee
56244 Schenkelberg
- Teilnahmebeitrag
- keiner
- Anmeldeschluss
- 23.01.2023
GEW-Kreis Westerwald