Personalräteschulung für Lehramtsanwärter:innen und Referendar:innen
Auf dieser Schulung möchten wir Euch über wichtige Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes informieren und mit Hilfe von Fallbeispielen die Bedeutung für Ihre Personalratsarbeit erläutern. Zusätzlich finden Im Mai 2025 die regulären Personalratswahlen für die Schulen und die Stufenvertretungen statt. Die Organisation der Wahl der Stufenvertretungen betrifft auch Euch als Lehramtsanwärter:innen und Referendar:innen, denn ihr wählt den für eure Schulart zuständigen Bezirks- und Hauptpersonalrat. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Hauptwahlvorständen wird Thema sein.
Ihr habt auch Gelegenheit, Eure Fragen und Probleme einzubringen und Erfahrungen zwischen den Seminaren auszutauschen.
// Schulungsprogramm //
09.00 – 09.30 Uhr | Begrüßung, Organisation |
09.30 – 10.30 Uhr | Rechte und Schutzvorschriften für Personalratsmitglieder gem. §§ 6, 7, 67, 70, 39 - 41 LPersVG |
10.30 – 10.45 Uhr | Pause |
10.45 – 11.45 Uhr | Personalratssitzung, Personalversammlung, Vierteljahresgespräch gem. §§ 29, 31, 37, 67, 47 - 51 LPersVG |
11.45 – 12.30 Uhr | Aktuelle Themen und Fragen aus der Praxis |
12.30 – 14.00 Uhr | Mittagspause |
14.00 – 15.00 Uhr | Grundsätze der Personalratsbeteiligung und der Mitbestimmung gem. §§ 68, 69, 73 - 80, 84 - 86 LPersVG |
15.00 – 15.30 Uhr | Kaffeepause |
15.30 – 17.00 Uhr | Wahl der Stufenvertretungen Bezirks- und Hauptpersonalrat, Zusammenarbeit mit dem Bezirks- und Hauptwahlvorstand |
Den Antrag auf Freistellung und Kostenübernahme (Anlage 2) schickt bitte umgehend per Post an die
GEW Rheinland-Pfalz, Anna Wink, Martinsstraße 17, 55116 Mainz
Wir leiten alle Anträge als Veranstalter an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier weiter. Von dort erhaltet Ihr eine schriftliche Zusage und ein Reisekostenformular. Ihr könnt aber auch dann an der Schulung teilnehmen, wenn diese Unterlagen der ADD noch nicht bei Euch eingetroffen sind.
Für die Freistellung der Personalratsmitglieder durch die Dienststelle gilt § 41 (1) LPersVG.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Schulung und die Zahl der Teilnehmer:innen trifft der Personalrat in eigener Verantwortung. Die Dienststelle ist über den Beschluss des Personalrats in Kenntnis zu setzen.
Falls es Schwierigkeiten bei der Freistellung geben sollte, steht Euch unsere Geschäftsstelle gerne zur Beratung zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, ein oder mehrere Mitglieder Eures Personalrates in Mainz begrüßen zu können.
- Termin
- - Uhr
- Veranstaltungsort
- Hotel INNdependence
Gleiwitzer Str. 4
55131 Mainz