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Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung IV/2016 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 1. September 2016

Stellungnahme zum Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung IV/2016 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 1. September 2016

Schreiben des BM vom 29.07.2016, Az.: 9217 – Tgb.Nr. 1108/16

Die GEW nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW lehnt eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab. Es muss selbst-verständlich sein, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitliche Verzögerung in der zweiten Phase fortführen können.

Dass junge Menschen zwar auf ein Lehramt studieren dürfen, aber den zweiten Teil ihrer Ausbildung nicht absolvieren können, ist nicht nur ungerecht, sondern auch eine volkswirtschaftliche Ver-schwendung von Ressourcen. Das Land Rheinland-Pfalz hat das Ausbildungsmonopol im Bereich der Lehrkräfte und trägt als öffentlicher Arbeitgeber Verantwortung für die angehenden Lehramts-anwärterinnen und Lehramtsanwärter.

Nicht der Erlass einer Höchstzahlverordnung, sondern die Zulassung aller Bewerberinnen und Be-werber, welche die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, ist die zwingende Antwort auf den der-zeitigen sowie zukünftigen Bedarf an den Schulen. Dies gilt ebenfalls für die vom Landesprüfungs-amt anerkannten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Die entsprechenden Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.

Unabhängig von unserer grundsätzlichen Kritik am Erlass einer Lehramtsanwärter-Höchstzahlver-ordnung sehen wir durchaus die eigentliche Ursache des Problems im Bereich der zu geringen Kapazitäten an den Studienseminaren der allgemeinbildenden Schulen.

Es muss also vorrangig sichergestellt werden, dass alle Absolventinnen und Absolventen eines Studiums für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ohne zeitliche Verzögerung ihr Referendariat an einem Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ableisten können. Zu geringe Kapazitäten an den Studienseminaren für die allgemeinbildenden Schulen dürfen keinesfalls zu Lasten der angehenden Berufsbildnerinnen und Berufsbildner gehen, vielmehr sind die Kapazitäten dort dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.

 

 

Mainz, 29.08.2016

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15