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Sechste Änderung der Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung

Stellungnahme zum Entwurf der Sechsten Ändeurng der Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung

Schreiben des MBWWK vom 21.12.2015, Az.: 9217 - Tgb.Nr. 1079/15

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Allgemein:

Der vorliegende Entwurf ergibt sich aus der Problematik, dass bislang für den Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen die Bewerberinnen und Bewerber mit
einem abgeschlossenen lehramtsbezogenen Studium (berufsbildende Schulen oder Gymnasien)
gleichrangig eingestellt werden, jedoch Einstellungen im Quereinstieg nachrangig erfolgen. Da
jedoch Letztere zur Deckung des Lehrkräftebedarfs in beruflichen Mangelfächern dringend
benötig werden, sollen diese mit der Verordnungsänderung bevorzugt berücksichtigt werden.
Die GEW begrüßt die Regelung, dass die Deckung des Fachkräftebedarfs in beruflichen Mangelfächern
nun einfacher über Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ermöglicht werden kann.
Es bleibt bei einer nachrangigen Berücksichtigung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern
gegenüber Personen mit einer Qualifikation für das Lehramt an berufsbildenden Schulen.
Es wird gefordert, dass die Kapazitäten an den Studienseminaren für das Lehramt an Gymnasien
entsprechend an die Zahlen der Bewerberinnen und Bewerber deutlich angepasst wird, damit
diese auch in einem angemessenen zeitlichen Rahmen die Möglichkeit haben ihre Ausbildung
abzuschließen.


Mainz, 14.01.2016

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15