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Landesverordnung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Stellungnahme zum Entwurf einer Landesverordnung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften; Beteiligung gem. § 53 Satz 1 BeamtStG in Verbindung mit § 98 Abs. 3 Satz 1 LBG

Schreiben des MBWWK vom 23.07.2015, Az.: 16 126:311*7 

Die GEW begrüßt den Verordnungsentwurf und die darin vorgesehenen  Möglichkeiten der Beamtinnen und Beamten, familiäre und berufliche Pflichten besser in Einklang zu bringen (Anpassung der Urlaubsverordnung/Sonderurlaub).

Ebenso begrüßen wir die hier vorgesehene Erweiterung des Urlaubsanspruches der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf.

Wir kritisieren die Annahmen bei der Kostenabschätzung des Verordnungsentwurfes.

  1. Wir teilen nicht die Auffassung, dass die Gewährung eines weiteren Urlaubstages für Anwärterinnen und Anwärter eine Marginalie sei, die zudem keinerlei Mehrkosten verursache. Es liegt auf der Hand, dass jede Veränderung eines Parameters Folgen nach sich zieht, wir gestehen zu, dass eine Kostenabschätzung bei diesem speziellen Aspekt schwierig sein dürfte.
  2. Bei der Annahme, die die Umsetzung der Maßnahme "…. neue Beurlaubungsmöglichkeiten zur Pflegeorganisation, ….." sei kostenneutral zu realisieren, handelt es sich um einen Fehlschluss. Die Feststellung, hierdurch entstehende Bedarfe könnten im Rahmen bestehender Vertretungsregelungen aufgefangen werden und seien daher kostenneutral, halten wir für sehr herausfordernd. Wenn die Verordnung als kostenneutral beschrieben wird, erklärt das auch gleichzeitig die Absicht, keine Mittel einstellen zu wollen.

Im Schulbereich z. B. entsteht bei Beurlaubung (hier unter Fortzahlung der Dienstbezüge) sofort ein zwingender Vertretungsbedarf, der nicht mit Vertretung durch unentgeltliche Mehrarbeit ausgeglichen werden kann. Somit muss bezahlte Mehrarbeit angeordnet werden oder es müssen Mittel (aus dem entsprechend zu erweiternden PES-Topf) bereitgestellt werden. 

Da Unterrichtsausfall um jeden Preis vermieden werden soll, ist eine kostenneutrale Umsetzung der Gesetzesvorlage nicht realisierbar.

Wir befürchten, dass die Umsetzung des Entwurfes der Landesverordnung ohne Bereitstellung weiterer Mittel zulasten der Lehrkräfte erfolgen wird. Das ist nicht akzeptabel.

In der Konsequenz fordern wir, dass zusätzliche Mittel zum Ausgleich der entstehenden Lücken eingestellt werden. Die Vorstellung, die Maßnahme könne ohne weitere Auswirkungen kostenneutral durchgeführt werden, ist absurd: im Schulbereich führen Beurlaubungen einzelner Kolleginnen und Kollegen unweigerlich zu sofortigem Vertretungsbedarf und zu Vertretungsregelungen, die Mehrarbeit für andere Kolleginnen und Kollegen bedeuten, da Unterrichtsausfall nicht geduldet wird. Nach den geltenden Bestimmungen muss diese Mehrarbeit bezahlt werden oder es müssen Vertretungskräfte eingestellt werden.

Sollen für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes Beurlaubungen über Vertretungsregelungen aufgefangen werden, so liegt es auf der Hand, dass dadurch die Verwaltung langsamer wird – das ist nicht tolerierbar.

Wir fordern daher, dass der durch die Umsetzung der Verordnung zu erwartende Bedarf im Rahmen einer Abschätzung quantifiziert wird und entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15