Zum Inhalt springen

Verwaltungsvorschrift Aufgaben, Wahl und Verfahrensweise der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler

Stellungnahme zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Aufgaben, Wahl und Verfahrensweise der Vertretungen für Schülerinnen und Schüler

Schreiben des MBWWK vom 25.03.2015, Az.: 9412 C – Tgb.-Nr. 12/15 

Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt grundsätzlich die Erweiterung der Beteiligungsrechte von Schüler_innen auf dem Weg zu einer Demokratischen Schule. Hierbei sollte jedoch stets darauf geachtet werden, dass die im Vordergrund stehende fachliche und erzieherische Aufgabe der Institution Schule nicht infrage gestellt wird.

 Zu einzelnen Punkten des Entwurfs nimmt die GEW wie folgt Stellung:

zu 1.7:

Im Bezug auf die Zurverfügungstellung einer geschützten Internetverbindung zur Kommunikation der Mitglieder der Organe der Schülervertretung untereinander erachten wir es für sehr wichtig, dass in der vorgesehenen Verwaltungsvorschrift ein deutlicher Hinweis zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes aufgenommen wird.

zu 1.8:

Es erscheint uns sinnvoll, dass die Schüler_innen die Möglichkeit haben auf der Schulhomepage eine eigene Seite zu gestalten. Jedoch ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass hierbei auf die Verantwortlichkeiten im Sinne des Presserechts hingewiesen wird.

zu 2.2 und 3.3:

Aus unserer Sicht könnte der jeweils letzte Satz missverstanden werden. Deshalb schlagen wir im Sinne einer eindeutigeren Formulierung vor, ihn durch den Satz „Die Aufsichtspflicht der Schule ist zu beachten.“ zu ersetzen.

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15