Zum Inhalt springen

Entwurf einer Ferienordnung

Stellungnahme zum Entwurf einer Ferienordnung; Ferienregelung für die Schuljahre 2017/2018 - 2023/2024

Schreiben des MBWWK vom 05.03.2015, Az.: 9425 B – 51 252/30 

Der Entwurf sieht vor, erstmals ab dem Schuljahr 2018/ 2019 einwöchige Winterferien vor Fastnacht bzw. einwöchige Pfingstferien zwischen Pfingsten und Fronleichnam einzuführen. Erwirtschaftet werden diese Ferientage durch die Verkürzung der Osterferien und Weihnachtsferien. Die Anzahl der beweglichen Ferientage wird von vier auf sechs erhöht.

Die GEW Rheinland-Pfalz lehnt den vorgelegten Entwurf des MBWWK ab.

Begründung:

Die im Entwurf erkennbaren Veränderungen in der Struktur der „Kleinen Ferienabschnitte“ gehen zurück auf den Wunsch der Elternvertretungen und der Oppositionspartei. Im Fokus der – insbesondere im Landeselternbeirat aktiven – Eltern steht dabei die fehlende Erholungsphase in der Zeit zwischen den Weihnachts- und Osterferien bzw. zwischen Oster- und Sommerferien, die je nach Lage der Osterfeiertage bzw. des Sommerferienbeginns 12 oder 13 Unterrichtswochen betragen kann.

Der Entwurf folgt diesem Wunsch. Er lässt dabei vollkommen außer Acht:

  • Der Wunsch basiert auf Ergebnissen einer Befragung des Landeselternbeirats, die keinesfalls repräsentativ ist. Dies gilt ebenso für die Befragung durch die politische Opposition. Darüber hinaus sind uns keine (wissenschaftlichen) Erkenntnisse bekannt, die als Nachweis für die Notwendigkeit einer weiteren Unterbrechung herangezogen werden könnten.
  • Die vorgesehenen Winter- bzw. Pfingstferien werden auf Kosten der bisherigen Dauer der Oster- und Weihnachtsferien (z.B. Ferienende 31.12.2021 oder 02.01.2023) ermöglicht. Längere Erholungsphasen werden hier also drastisch verkürzt. Damit wird der Ablauf des Schuljahres weiter zerstückelt und die Arbeitsverdichtung und die Belastung für alle Beteiligten nehmen zu.
  • Viele Schulen versuchen seit Jahren, die ohnehin vorhandenen Unterbrechungen im Schuljahresablauf (durch Klassen-, Kurs-, Studienfahrten, Seminare, Praktika, Projekttage, Wandertage etc.) zu minimieren. Erfolgreich gemeinsam von Schulelternbeirat, Schülervertretung und Kollegium entwickelte Konzepte werden nun unbrauchbar und müssen praktisch für jedes Schuljahr neu ausgehandelt werden.
  • Die Verkürzung der Weihnachtsferien wird an den Schulen dazu führen, dass die Lehrkräfte für die Korrekturarbeit, Erstellung der Zeugnisnoten, Durchführung der Prüfungen (an den Berufsbildenden Schulen etwa die von Lehrkräften mit durchgeführten Kammerprüfungen) oder für die sehr aufwendige Erarbeitung der Verbalen Beurteilungen (besonders an Grundschulen und Integrierten Gesamtschulen) in unnötigen Zeitdruck geraten.
  • Durch die stärkere Zerstückelung der Ferien würde es für Auszubildende, die an die Schul-Ferienzeiten gebunden sind, tendenziell schwerer werden, längere zusammenhängende Urlaubszeiten in ihren Betrieben zu bekommen.
  • Die jährliche Unterschiedlichkeit der Ferienzeiten ist für Eltern, Betriebe, Schulträger, öffentliche Verkehrsbetriebe usw. verwirrend und wenig „kundenorientiert“.
  • Für die Schülerinnen und Schüler, die im März das Abitur absolvieren, ist vor allem der Wegfall der ersten Januarwoche als schulfreie Zeit (in den Jahren, in denen dies vorgesehen ist) eine weitere, unnötige Verschärfung. Die Verkürzung des 13. Schuljahres seit 2001 führte für die Abiturjahrgänge zu einer deutlichen Verringerung der Lernzeiten für das Abitur. Häufig werden Kursarbeiten noch bis Mitte Dezember geschrieben, was vor allem in so strukturierten Schuljahren wie dem aktuellen unumgänglich ist. Die erste Januarwoche ist die klassische Lernwoche für die 13er Jahrgänge und sollte ihnen unbedingt erhalten bleiben.

Generell bleibt festzuhalten, dass die zweiwöchigen Ferien von den Lehrkräften in der Regel für Korrekturen genutzt werden und insofern keine „freie Zeit“ darstellen. Auch für die Schülerschaft sind unter Regenerationsgesichtspunkten zweiwöchige freie Zeiten einwöchigen sicherlich vorzuziehen.

Bevor die Landesregierung ihre Pläne umsetzt, empfiehlt die GEW eine landesweite Umfrage bei Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften mit der Frage: „Sind Sie bereit, für zusätzliche Ferienwochen im Februar oder an Pfingsten gekürzte Weihnachts- und Osterferien in Kauf zu nehmen?“

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15