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Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung IV/2015

Stellungnahme zum Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung IV/2015 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 1. November 2015

Schreiben des MBWWK vom 06.08.2015, Az.: 9217 – Tgb.-Nr. 1056/15

Die GEW lehnt eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung für die berufsbildenden Schulen grundsätzlich ab. Es muss nach wie vor selbstverständlich sein, dass alle Bewerber_innen mit Fächerkombinationen, die für den Schuldienst an berufsbildenden Schulen geeignet sind, ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitliche Verzögerung in der zweiten Phase fortführen können.

Angesichts des im Vergleich zu anderen Schulformen immer noch hohen Unterrichtsausfalls an den berufsbildenden Schulen muss das Land Rheinland-Pfalz die Ausbildungsmöglichkeiten für angehende Berufsschullehrkräfte an den Studienseminaren ausweiten und darf nicht durch eine Höchstzahlverordnung die Anzahl zukünftiger Berufsschullehrkräfte beschränken.

Unabhängig von der besonders schwierigen Situation an berufsbildenden Schulen lehnt die GEW eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab, denn es kann nicht sein, dass junge Menschen zwar die erste Phase der Lehrkräfteausbildung für berufsbildende Schulen durchlaufen dürfen, den zweiten Teil ihrer Ausbildung aber nicht absolvieren können. Das Land Rheinland-Pfalz hat das Ausbildungsmonopol im Bereich der Lehrkräfte und trägt als öffentlicher Arbeitgeber Verantwortung für die angehenden Referendar_innen. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese jungen Menschen ihre Ausbildung als Lehrkraft nicht beenden können, aber ggf. als Vertretungslehrkraft an Schulen eingesetzt werden.

Nicht der Erlass einer Höchstzahlverordnung, sondern die Zulassung aller Bewerber_innen, die die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen und die über die für den Unterricht an berufsbildenden Schulen geeigneten Fächerkombinationen verfügen, ist die zwingende Antwort auf den derzeitigen sowie zukünftigen Bedarf an den berufsbildenden Schulen.

Eine Fachhöchstzahl für berufsbildende Schulen kann deshalb nur dann akzeptiert werden, wenn Referendar_innen über Fächerkombinationen verfügen, die an den Schulen nicht praktisch ausgebildet werden können, weil die BBS-Stundentafeln ihre Fächer entweder nicht oder nicht in ausreichender Quantität vorsehe.

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15