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Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung III/2015

Stellungnahme zum Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung III/2015 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zum 1. August 2015

Schreiben des MBWWK vom 29.04.2015, Az.: 9217 – Tgb.Nr. 1035/15 

Die GEW lehnt eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab. Es muss selbstverständlich sein, dass alle Bewerber_innen ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitliche Verzögerung in der zweiten Phase fortführen können. 

Die GEW lehnt eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab, denn es kann nicht sein, dass junge Menschen zwar auf Lehramt studieren dürfen, den zweiten Teil ihrer Ausbildung aber nicht absolvieren können. Das Land Rheinland-Pfalz hat das Ausbildungsmonopol im Bereich der Lehrkräfte und trägt als öffentlicher Arbeitgeber Verantwortung für die angehenden Lehramtsanwärter_innen. 

Angesichts der Suche der ADD nach Vertretungslehrkräften notfalls auch mit nur dem 1. Staatsexamen, sowohl für Förderschulen als auch für Gymnasien, ist die GEW verwundert darüber, dass erneut eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung für diese Schularten erlassen werden soll. Offensichtlich gibt es einen Bedarf an Lehrkräften. Deshalb lehnen wir diese Regelung entschieden ab. Nach wie vor kritisieren wir die in Rheinland-Pfalz gängige Praxis, den Lehramtsstudierenden nicht den zweiten Teil ihrer Ausbildung zu ermöglichen, sie aber dennoch als Vertretungslehrkräfte einzustellen. Hier stellen sich für uns die Fragen nach der Qualität des Unterrichts der nicht vollständig ausgebildeten Vertretungslehrkräfte und  dem Stellenwert des zweiten Teils der Lehrkräfteausbildung. Wenn auf diesen Teil - auch für längerfristige Vertretungsverträge - verzichtet werden kann, scheint diese Ausbildung in den Augen der ADD und/oder des Bildungsministeriums nicht den Stellenwert zu besitzen, den sie unserer Ansicht nach hat und haben muss. 

Nicht der Erlass einer Höchstzahlverordnung, sondern die Zulassung aller Bewerber_innen, die die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen ist die zwingende Antwort auf den derzeitigen sowie zukünftigen Bedarf an den Schulen. Dies gilt ebenfalls für die vom Landesprüfungsamt anerkannten Quereinsteiger_innen. Die entsprechenden Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.

Unabhängig von unserer grundsätzlichen Kritik am Erlass einer Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung erkennen wir die Bemühungen des Bildungsministeriums die bisherigen Kapazitäten im Studienseminar Förderschulen zu erweitern. Jedoch könnten aus unserer Sicht die Ausbildungskapazitäten an den Schulen noch weiter gesteigert werden, wenn der eigenverantwortliche Unterricht der Lehramtsanwärter_innen nicht auf die Unterrichtsversorgung der Förderschulen in den Bildungsgängen M und G sowie der Schwerpunktschulen angerechnet wird.

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15