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Entwurf Landesverordnung zur Änderung der Abiturprüfungsordnung, der Abiturprüfungsordnung für Nichtschülerinnen und Nicht¬schüler sowie der Abiturprüfungsordnung für Freie Waldorfschulen

Stellungnahme zum Entwurf Landesverordnung zur Änderung der Abiturprüfungsordnung, der Abiturprüfungsordnung für Nichtschülerinnen und Nicht¬schüler sowie der Abiturprüfungsordnung für Freie Waldorfschulen

 

Schreiben des BM vom 15.06.2022, Aktenzeichen: 9411 C

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW Rheinland-Pfalz sieht die Ausweitung der zentralen Aufgabenteile kritisch.

Ohne, dass es evidenzbasierte Untersuchungen gibt, die den Vorzug der zentralen Prüfungselemente belegen, gibt die KMK den Vereinheitlichungstendenzen der Politik nach. Es wird so getan, als sei ein zentrales Abitur "gerechter" als eine von den Fachlehrer:innen entwickelte Aufgabenstellung - Die Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz belegen dies aus unserer Sicht nicht.

Aus Sicht der GEW Rheinland-Pfalz sprechen folgende Argumente gegen zentrale Abiturelemente:

  • ein hoher bürokratischer Aufwand
  • die hohe Anfälligkeit für "versehentlich" vorab bekanntgewordene Prüfungsaufgaben
  • das damit einhergehende Misstrauen in die Professionalität der Lehrkräfte
  • der implizite Druck, dass wegen der angeblichen Vergleichbarkeit auch der Unterricht in der Oberstufe vereinheitlicht werden muss
  • der Druck, der vor allem auf den Schülerinnen und Schüler lastet, bei denen der Unterricht, warum auch immer, häufiger ausfällt.

Wir begrüßen daher, dass in dem Festhalten an einigen dezentralen Abiturthemen der Wille der Landesregierung zu erkennen ist, zumindest teilweise am überlieferten Verfahren festzuhalten. Der Druck aus der KMK scheint aber doch so hoch zu sein, dass man ihm seitens Rheinland-Pfalz zunehmend nachgeben zu müssen glaubt. Dies ist leider kein Ausdruck von souveränem Agieren und stellt darüber hinaus die Frage, inwieweit man gewillt ist - in den Ländern selbst - die Bildungshoheit aufzugeben.

Die Anpassungen auf Grund der Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften im Abitur sehen wir als überfällig an und stimmen demnach die entsprechenden Regelungen zu. Die geltenden Abiturprüfungsordnungen regeln bisher das Abitur lediglich für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht. In Rheinland-Pfalz findet an der gymnasialen Oberstufe hingegen auch der jüdische sowie der mennonitische (der Mennoniten-Brüdergemeinde) Religionsunterricht statt. Die Regelungen für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht werden auf diese beiden Fächer nun übertragen und zudem der veraltete Begriff „Religionslehre“ hin zu „Religion“ überarbeitet.

Durch die schnelle Einführung der Änderungen könnten rechtliche Probleme auftreten, da sie bereits Schüler:innen betreffen, die noch unter den alten Bedingungen in die MSS aufgenommen wurden.

Grundsätzlich spricht sich die GEW Rheinland-Pfalz dafür aus, endlich zu neun kompletten Schuljahren zurückzukehren. Nur so kann eine echte Chancengleichheit und auch Vergleichbarkeit der Abiturprüfungen in den verschiedenen Bundesländern gelingen.

 

Mainz, 13.07.2022

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15