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Entwurf der Änderung des § 10 Abs. 3 und Abs. 7 sowie des § 23 Abs. 4 der Abiturprüfungsordnung (AbiPrO); Zusätzliche Wahlmöglichkeit zur Einbringung von Kursen

Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des § 10 Abs. 3 und Abs. 7 sowie des § 23 Abs. 4 der Abiturprüfungsordnung (AbiPrO); Zusätzliche Wahlmöglichkeit zur Einbringung von Kursen in Block I der Gesamtqualifikation sowie Verlängerung der Vorbereitungszeit der mündlichen Prüfung

 

Schreiben des BM vom 10.12.2021, Aktenzeichen: 9411 C

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt grundsätzlich, dass durch die geplanten Änderungen zumindest für
einige Schülerinnen und Schüler des aktuellen Abiturjahrgangs Erleichterung in der aktuellen Corona-situation erreicht werden kann.

Gleichzeitig stellen wir fest, dass das Vorhaben aufgrund der veränderten und erschwerten Eingabemodalitäten in das Schulverwaltungsprogramm EdooSys vor allem für die Kolleginnen und Kollegen, die mit einer MSS-Leitung betraut sind, eine erhebliche Mehrbelastung darstellt. Diese Mehrbelastung reiht sich ein in ständiges Mehr an Aufgaben für die Schulleitungen in den letzten Jahren. Daher fordern wir, dass die MSS-Leitungen und gleichzeitig die Schulleitungen insgesamt deutlich entlastet werden müssen. Wir denken dabei unter anderem daran, dass die Anrechnungsstunden für Schulleitungsaufgaben deutlich erhöht werden müssen.

Das Verfahren betreffend möchten wir kritisieren, dass die geplanten Änderungen den Schulen bereits vor einigen Wochen mitgeteilt wurden und die Gewerkschaften, Verbände und vor allem die Personalräte jetzt erst sehr spät und sehr kurzfristig um eine Stellungnahme gebeten wurden.

Mainz, 16.12.2021

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15