Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung IV/2021
Stellungnahme zum Entwurf der Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung IV/2021 für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an be-rufsbildenden Schulen zum 1. November 2021
Schreiben des BM vom 30.08.2021, Aktenzeichen: 7008-0046-0901 9216
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Die GEW lehnt eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab. Es muss selbstverständlich sein, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitliche Verzögerung in der zweiten Phase fortführen können. Dass junge Menschen zwar auf ein Lehramt studieren dürfen, aber den zweiten Teil ihrer Ausbildung nicht absolvieren können, ist nicht nur ungerecht, sondern auch eine volkswirtschaftliche Verschwendung von Ressourcen. Das Land Rheinland-Pfalz hat, zusammen mit den anderen Bundesländern, das Ausbildungsmonopol im Bereich der Lehrkräfte und trägt somit als öffentlicher Arbeitgeber diese Verantwortung für die angehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter.
Nicht der Erlass einer Höchstzahlverordnung, sondern die Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber, welche die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, ist die zwingende Antwort auf den derzeitigen sowie zukünftigen Bedarf an den Schulen. Dies gilt ebenfalls für die vom Landesprüfungsamt anerkannten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Die entsprechenden Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.
Besonders kritisiert die GEW die Fachhöchstzahl für das Fach Ethik, auch wenn dieses Mal die Fachhöchst-zahl immerhin bei 13 Personen liegt. Wenn an den Schulen endlich ein paralleles und gleichberechtigtes Angebot von Ethik und Religion eingeführt würde, so würden sich auch deutlich mehr Schülerinnen und Schüler für Ethik entscheiden. Da die Fachhöchstzahlen auch mit den in diesem Fach unterrichteten Stunden begründet werden, steht dies somit in einem kausalen Bezug zueinander und zeigt die ungerechtfertigte Bevorzugung des Faches Religion gegenüber Ethik auf.
Im Fach Erdkunde liegt die Fachhöchstzahl sogar nur bei „1“. Dies führt dazu, dass nur jeweils eine Person nach dem Notendurchschnitt eingestellt werden kann, weitere Kriterien, wie z. B. die Wartezeit oder die Härtefallregelung, kommen erst ab zwei Personen zum Tragen.
Unabhängig von unserer grundsätzlichen Kritik am Erlass einer Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung sehen wir durchaus die eigentliche Ursache des Problems im Bereich der zu geringen Kapazitäten an den Studienseminaren der allgemeinbildenden Schulen, welche deshalb dringend ausgebaut werden müssen!
Es muss vorrangig sichergestellt werden, dass alle Absolventinnen und Absolventen eines Studiums für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ohne zeitliche Verzögerung ihren Vorbereitungsdienst an einem Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ableisten können.
55116 Mainz