Entwurf einer Dritten Landesverordnung zur Änderung der Übergreifenden Schulordnung
Stellungnahme zum Entwurf einer Dritten Landesverordnung zur Änderung der Übergreifenden Schulordnung
Schreiben des BM vom 12.03.2021, Aktenzeichen: 0506-0001#2021/0001-0901 9411B
Die GEW nimmt wie folgt Stellung:
Die GEW Rheinland-Pfalz befürwortet das Vorhaben, die Verschärfung des § 25 (1) der Übergreifenden Schulordnung wieder zurückzunehmen, damit es den kooperativen Realschulen plus möglich ist, eine ausreichende Anzahl von Schülerinnen und Schülern in den Bildungsgang für den Qualifizierten Sekundarabschluss 1 einstufen zu können.
Grundsätzlich würde die GEW Rheinland-Pfalz es begrüßen, wenn die Kooperativen Realschulen plus in Rheinland-Pfalz in integrative Systeme umgewandelt würden.
Mainz, 29.03.2021
Kontakt
Peter
Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse
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55116 Mainz
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Telefon:
06131 28988-15