Änderung der §§ 10 und 23 der Abiturprüfungsordnung (AbiPro); Zusätzliche Wahlmöglichkeit zur Einbringung von Kursen in Block I der Gesamtqualifikation und Verlängerung der Vorbereitungszeit der mündlichen Prüfung
Stellungnahme zur Änderung der §§ 10 und 23 der Abiturprüfungsordnung (AbiPro); Zusätzliche Wahlmöglichkeit zur Einbringung von Kursen in Block I der Gesamtqualifikation und Verlängerung der Vorbereitungszeit der mündlichen Prüfung
Schreiben des BM vom 28.1.2021, Aktenzeichen: 9411 C
Die GEW nimmt wie folgt Stellung:
Da die geplanten Adaptationen intendieren, die Schüler*innen, die unter den aktuellen Corona bedingten Einschränkungen leiden, in Maßen zu entlasten, ohne den Gesamtabschluss zu entwerten, stimmen wir den geplanten Änderungen zu. Es muss sichergestellt sein, dass diese Änderungen im Schulverwaltungssystem edoosys Berücksichtigung finden, da es ansonsten zu Fehlern bei der Berechnung der Qualifikation in Block 1 kommen wird.
Gleichzeitig regen wir an, ähnliche Anpassungen für die Durchführung der schriftlichen Abiturprüfungen des Beruflichen Gymnasiums im Frühjahr dieses Jahres anzudenken.
Mainz, 04.02.2021
55116 Mainz