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Entwurf einer Änderungsverordnung zum Bereich der Kollegs sowie der Abendgymnasien

Stellungnahme zum Entwurf einer Änderungsverordnung zum Bereich der Kollegs sowie der Abendgymnasien

 

Schreiben des BM vom 31.08.2020, Aktenzeichen: 7010-0004#2019/0001-0901 9411C

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Die GEW Rheinland-Pfalz begrüßt die vorgesehenen Änderungen, da sie überwiegend eine Angleichung an Regelungen der Gymnasialen Oberstufe darstellen und Besonderheiten der Abendgymnasien bzw. Kollegs berücksichtigen.

Zu einzelnen Änderungen möchten wir anmerken:

 

  1. Die Erweiterung des Angebots der künstlerischen Fächer durch das Fach Darstellendes Spiel entspricht den Vorgaben an den Gymnasien und ist daher zu begrüßen.
  2. Chemie als Leistungsfach anzubieten ist zu begrüßen, da damit die MINT-Fächer gestärkt werden. Auch hier wird etwas umgesetzt, das an den Gymnasien geltende Praxis ist.
  3. Schwierigkeiten kann es dann geben, wenn Schüler*innen eine Stufe wiederholen wollen - freiwillig oder weil die Qualifikation nicht ausreicht - und es in der darunterliegenden Stufe die von ihnen gewählte Fächerkombination nicht gibt. Dieser Fall wird bei den Abendgymnasien nun häufiger eintreten. Deswegen sollten, zeitlich befristet, Ressourcen vorgehalten werden, die in einem solchen Fall den Schüler*innen die Möglichkeit erhalten, den angestrebten schulischen Abschluss auch mit der gewählten Fächerkombination zu erreichen.
  4. Die Reduktion der Bearbeitungszeit der Aufgaben bei der Aufnahmeprüfung in die Einführungsphase des Kollegs von 120 auf 90 Minuten muss mit der entsprechenden Verringerung des Umfangs der Prüfungsaufgaben verbunden sein.

 

Mainz, 23.09.2020

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15