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Entwurf einer Fünften Landesverordnung zur Änderung der BVO

Stellungnahme zum Entwurf einer Fünften Landesverordnung zur Änderung der BVO

 

Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 28.08.2020, Aktenzeichen: 0314-0001#2018/0002-0401 416

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

 

Es ist zu begrüßen, dass

  • die letzten Vorgriffsregelungen,
  • die durch die Rechtsprechung erforderlichen Änderungen und
  • insbesondere die Verfahrensregeln zur Direktabrechnung zwischen Leistungserbringern und der Festsetzungsstelle in die BVO aufgenommen werden, insbesondere die Abrechnungsverein­fachungsregelung für Hinterbliebene.

 

Die Verbesserungen der BVO-Leistungen insbesondere bei Augenerkrankungen und die Aufnahme der Systemischen Therapie werden von der GEW anerkannt.

 

 

Mainz, 23.09.2020

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15