Entwurf einer Fünften Landesverordnung zur Änderung der BVO
Stellungnahme zum Entwurf einer Fünften Landesverordnung zur Änderung der BVO
Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 28.08.2020, Aktenzeichen: 0314-0001#2018/0002-0401 416
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Es ist zu begrüßen, dass
- die letzten Vorgriffsregelungen,
- die durch die Rechtsprechung erforderlichen Änderungen und
- insbesondere die Verfahrensregeln zur Direktabrechnung zwischen Leistungserbringern und der Festsetzungsstelle in die BVO aufgenommen werden, insbesondere die Abrechnungsvereinfachungsregelung für Hinterbliebene.
Die Verbesserungen der BVO-Leistungen insbesondere bei Augenerkrankungen und die Aufnahme der Systemischen Therapie werden von der GEW anerkannt.
Mainz, 23.09.2020
Kontakt
Peter
Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse
Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:
06131 28988-15