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Entwurf eines Fünften Landesgesetzes zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG)

Stellungnahme zum Entwurf eines Fünften Landesgesetzes zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBGK)

Schreiben des MDI vom 01.04.2020, Aktenzeichen: 241#2018/0003-0301 353

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

 

Die GEW begrüßt und unterstützt ausdrücklich die im Entwurf mehrfach eingefügten Hinweise  in § 3 (1) 3., § 4 (1) 4., § 5 (1) 4 "dabei sollen auch die Belange von Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden":

Hier schlagen wir vor "berücksichtigen" noch zu ergänzen durch "sowie von Kindern".

In § 9 (4) sollte eine Nummer eingefügt werden mit dem Inhalt "Schulfeuerwehren" und der letzte Satz durch "sowie Schulfeuerwehren" ergänzt werden.

 

 

Mainz, 30.04.2020

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15