Entwurf eines Fünften Landesgesetzes zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG)
Stellungnahme zum Entwurf eines Fünften Landesgesetzes zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBGK)
Schreiben des MDI vom 01.04.2020, Aktenzeichen: 241#2018/0003-0301 353
Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:
Die GEW begrüßt und unterstützt ausdrücklich die im Entwurf mehrfach eingefügten Hinweise in § 3 (1) 3., § 4 (1) 4., § 5 (1) 4 "dabei sollen auch die Belange von Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden":
Hier schlagen wir vor "berücksichtigen" noch zu ergänzen durch "sowie von Kindern".
In § 9 (4) sollte eine Nummer eingefügt werden mit dem Inhalt "Schulfeuerwehren" und der letzte Satz durch "sowie Schulfeuerwehren" ergänzt werden.
Mainz, 30.04.2020