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Entwurf des Landesgesetzes zur Ausführung der Pflegeberufreform (AFPflBG)

Stellungnahme zum Entwurf des Landesgesetzes zur Ausführung der Pflegeberufreform (AFPflBG)

Schreiben des BM vom 10.12.2019, Aktenzeichen: 9406 A

 

 

Die GEW Rheinland-Pfalz nimmt zu dem o.g. Entwurf wie folgt Stellung:

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die bundeseinheitlichen Regelungen des Gesetzes über die Pflegeberufe – Pflegeberufegesetz (PflBG) in Landesrecht umgesetzt werden.

Die GEW begrüßt hierbei, dass sich Rheinland-Pfalz, im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, für den Verbleib der Pflegeberufe im berufsbildenden Schulwesen entschieden hat.

Auch wenn die enge Terminierung durch den Bund vorgegeben wird, so stellt diese eine besondere Belastung für die Kolleginnen und Kollegen in dem Bereich der Pflegeausbildung dar. Darauf sollte mit entsprechenden Ressourcen für die Reform reagiert werden und die Kolleginnen und Kollegen sollten insbesondere Entlastungsstunden zur Vor- und Nachbereitung bekommen.

Die Pflegeschulen an den Krankenhäusern dürfen die neue Ausbildung mit einer deutlich niedrigeren Schülerinnen- und Schüler-Lehrkräfterelation starten. Erst in fünf Jahren müssen sie auf das vorgegebene Verhältnis von einer Lehrkraft zu 20 Schülerinnen und Schülern, welches die öffentlichen Pflegeschulen bereits von Anfang an einhalten müssen, kommen. Zusammen mit der Tatsache, dass diese Schulen auch zum 01.04. und zum 01.08. Schülerinnen und Schüler aufnehmen dürfen, führt dies zu einer deutlichen Benachteiligung der öffentlichen berufsbildenden Schulen. Um die Pflegeausbildung zu stärken und mehr Menschen in diesem Bereich zu qualifizieren, sollte auch die Aufnahme an den öffentlichen Schulen z. B. zum Schulhalbjahr möglich sein.

Die Koordination der praktischen Ausbildung kann von dem entsprechenden Träger auch an die öffentlichen Pflegeschulen übertragen werden. Diese bekommen dafür jedoch keine entsprechenden Ressourcen. Dies kann dazu führen, dass gerade kleine Träger den Aufwand für die Koordination der praktischen Ausbildung scheuen und auf eine Ausbildung ganz verzichten.

In diesem Kontext fordert die GEW auch eine Schaffung der Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung an, da ansonsten die bestehenden Helferinnen- und Helferausbildungen nicht adäquat in das neue System passen.

 

 

Mainz, 14.01.2020